Sicilia (Provinz)
Sicilia war die erste Provinz des römischen Reiches. Zum Gebiet der Provinz gehörten die Inseln Sizilien und Malta.
Nach dem Ende des ersten Punischen Krieges 241 v. Chr. fielen die karthagischen Besitzungen auf Sizilien an Rom und wurden ab 227 v. Chr. von einem Prätor verwaltet; der erste war Gaius Flaminius.[1] Das Territorium Hierons II. von Syrakus im Osten der Insel blieb jedoch zunächst unangetastet. Erst nach Hierons Tod 215 v. Chr. und einem Sieg über die griechischen Städte Syrakus und Akragas wurde ganz Sizilien römisches Herrschaftsgebiet. Der Amtssitz des Prätors war Syrakus (lateinisch Syracusae); er wurde von zwei Quästoren in Syrakus und Lilybaeum unterstützt.
Wohl 132 v. Chr. erhielt Sizilien eine eigene förmliche Gerichtsordnung, die lex Rupilia.[2] Veranlasst und bestätigt wurde sie vom Senat. Dabei handelte sich um keine volksgesetzlichen Bestimmungen, die auch für römische Bürger gegolten hätten, gleichwohl waren die Statthalter daran gebunden, sofern Streitfälle zwischen sizilischen Gemeindeangehörigen ausgetragen wurden.[3]
27 v. Chr. wurde die Provinz von Augustus neu geordnet als „senatorische“ Provinz mit einem Prokonsul aus der Rangklasse der ehemaligen Prätoren. Danach gab es sieben coloniae auf Sizilien:
- Catina (Catania)
- Lilybaeum (Marsala)
- Panormus (Palermo)
- Siracusae (Hauptort, Syrakus)
- Tauromenium (Taormina)
- Thermae Himeraeae (Termini Imerese)
- Tyndaris (Tindari)
Außerdem gab es acht Städte im Rang eines municipiums:
- Messana (Messina)
- Centuripae (Centuripe)
- Netum (Noto)
- Agrigentum (Agrigent)
- Segesta
- Halaesa
- Haluntium (San Marco d’Alunzio)
- Lipara (Lipari)
In der Spätantike gehörte Sicilia zur dioecesis Italiae. 439 fiel Sicilia an die Vandalen und ab 493 an die Ostgoten, ab 535 gelangte es unter byzantinische Herrschaft und blieb darunter bis zur arabischen Eroberung 827.
Siehe auch
Literatur
- Tilmann Bechert: Die Provinzen des Römischen Reiches. Einführung und Überblick. von Zabern, Mainz 1999, ISBN 3-8053-2399-9, S. 59f.
Anmerkungen
- So Solinus 5; vgl. Titus Livius 33, 42; Karl-Ludwig Elvers: Flaminius [1]. In: Der Neue Pauly (DNP). Band 4, Metzler, Stuttgart 1998, ISBN 3-476-01474-6, Sp. 540–541. Anderswo wird der von Solinus als erster Prätor auf Sardinien genannte Marcus Valerius Laevinus, der später während des Zweiten Punischen Krieges Statthalter von Sizilien wurde, als erster Prätor auf Sizilien bezeichnet: Tassilo Schmitt: Valerius [I 27]. In: Der Neue Pauly (DNP). Band 12/1, Metzler, Stuttgart 2002, ISBN 3-476-01482-7, Sp. 1097–1098.
- Wolfgang Kunkel: Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik. Abschnitt 2: Wolfgang Kunkel, Roland Wittmann: Die Magistratur (= Handbuch der Altertumswissenschaft. Abt. 10: Rechtsgeschichte des Altertums. Tl. 3, Bd. 2). Beck, München 1995, ISBN 3-406-33827-5. S. 298 (Fn. 12).
- Theodor Mommsen: Römisches Staatsrecht. Band 3, S. 747; Wolfgang Kunkel mit Roland Wittmann: Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik. Zweiter Abschnitt. Die Magistratur. München 1995, ISBN 3-406-33827-5 (von Wittmann vervollständigte Ausgabe des von Kunkel unvollendet nachgelassenen Werkes). S. 354.