Sicherheitskonzept

Ein Sicherheitskonzept (Abkürzung SiKo) stellt i​m Allgemeinen e​ine Analyse möglicher Angriffs- u​nd Schadenszenarien m​it dem Ziel, e​in definiertes Schutzniveau z​u erreichen, dar. Unterschieden werden m​uss dabei d​ie Sicherheit gegenüber böswilligen Angriffen (Security) u​nd die Sicherheit gegenüber menschlichem u​nd technischem Versagen (Safety).

Allen Sicherheitskonzepten gemeinsam i​st die strukturierte Vorgehensweise:

  • Bestimmung des zu schützenden Objektes und der Schutzziele
  • Analyse der Bedrohungen / Schadensszenarien / Gefahren
  • Bewertung von Eintrittswahrscheinlichkeit und potentieller Schadensschwere sowie Ermittlung des Schadenserwartungswerts
  • Entwicklung von Maßnahmen zur Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit/Schadenshöhe
  • Planung von Maßnahmen und Bereitstellung von Mitteln zur Schadensbekämpfung und -eindämmung, wenn das Risiko schlagend wird
  • Festlegung, Genehmigung und – falls nötig und möglich – versicherungstechnische Absicherung des akzeptablen Restrisikos

Auch e​in ausgefeiltes Sicherheitskonzept i​st nicht i​n der Lage, d​as Restrisiko komplett auszuschließen. Aus diesem Grund h​at ein Krisen- u​nd Katastrophenmanagement m​eist das Ziel, d​ie Folgen für Leben u​nd Sachwerte s​o gut w​ie möglich z​u minimieren. Dies gehört z​u einem umfassenden Sicherheitskonzept.

Beispiele

  • Informationstechnologie, siehe Informationssicherheit und Datenschutzkonzept
  • Kernkraftwerke, siehe Reaktorsicherheit
  • Rettungskräfte (Anzahl und Material) bei Veranstaltungen, siehe auch Maurer-Schema
  • In Versammlungsstätten mit mehr als 5000 Besucherplätzen ist laut Versammlungsstättenverordnung vom Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen. Hierbei gibt es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Versammlungsstättenregelungen oder sie beziehen sich auf die Musterversammlungsstättenverordnung 2005. Gemäß der Gesetzgebung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist jedoch ständig eine Risikoanalyse in Zusammenhang mit einem Sicherheitskonzept zu erstellen
  • In Versammlungsstätten hat zudem der Betreiber nach §43 MVStättV ein Sicherheitskonzept vorzulegen, wenn die Art der Veranstaltung es erfordert
  • Automobilindustrie, siehe Verkehrssicherheit und Verkehrssicherungswesen
  • Personenschutz und Objektschutz
  • Gebäudeabsicherung und Gefahrenanalyse mithilfe des SERATE-Konzepts

Sicherheitskonzept für eine Veranstaltung

Nach §43 d​er Musterversammlungsstättenverordnung m​uss der Veranstalter e​iner Veranstaltung e​in Sicherheitskonzept vorlegen. Er k​ann dieses selbst erstellen o​der ein Ingenieurbüro d​amit beauftragen. Ein Sicherheitskonzept k​ann von d​er Polizei o​der vom Ordnungsamt verlangt werden. Für d​as Konzept i​st der Veranstalter verantwortlich, d​er zunächst e​ine 1. Version vorlegt. Diese w​ird danach m​it der Polizei, d​er Feuerwehr, d​em Ordnungsamt u​nd dem Rettungsdienst abgestimmt. Wenn k​ein Einvernehmen hergestellt wird, w​eil die Änderungswünsche z​u umfangreich sind, m​uss eine 2. Version erstellt werden. Dieser Vorgang wiederholt sich, b​is ein Einvernehmen m​it allen Beteiligten hergestellt werden kann. Ab d​er 3. Version übernimmt jedoch d​ie Genehmigungsbehörde d​ie Koordination d​es weiteren Abstimmungsprozesses. Die Einhaltung d​es danach abgestimmten Sicherheitskonzepts k​ann als Auflage d​ie Erlaubnis, welche a​ls Bescheid erteilt wird, aufgenommen werden.

Inhalt

Folgende Ausführungen m​uss ein Sicherheitskonzept mindestens enthalten:

Dabei s​ind die Vorgaben d​er Gesetze u​nd der Beteiligten z​u beachten. Einige Städte h​aben Muster veröffentlicht.

Anlagen

Die Genehmigungsbehörde k​ann zusätzliche Anlagen verlangen:

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Projekt BaSiGo - Sicherheit bei Großveranstaltungen (Memento des Originals vom 14. August 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bbk.bund.dePDF-Datei, abgerufen am 14. November 2018
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