Sexismus-Klage
Die Sexismus-Klage (auch Stern-Klage) war eine erfolglose Unterlassungsklage, die Feministinnen im Jahr 1978 einreichten, um der Zeitschrift Stern aus ihrer Sicht sexistische Darstellungen verbieten zu lassen.
Sachverhalt
Der Klage vorausgegangen war eine Reihe von Stern-Titelbildern, die nach Ansicht der Klägerinnen frauenerniedrigend waren, z. B. die Abbildung eines leicht bekleideten Damengesäßes auf einem Fahrradsattel im Juni 1977 oder die rückseitige Abbildung einer Frau im String-Bikini im März 1978. Als im Juni 1978 ein Plakat des Nachtclubs Rote Katze für den Titel vorgesehen war, ließ Henri Nannen den Druck stoppen und so zeigte der Titel statt einer Frau beim Lapdance dann zwei barbusige Tänzerinnen mit Hüten vor ihren knapp bedeckten Genitalien.[1] Direkter Auslöser war ein Titelbild des Fotografen Helmut Newton aus dem April 1978, das Grace Jones abbildete. Alice Schwarzer beschrieb es in der Emma 7/1978, als „[…] eine Schwarze, nackt, in der Hand ein phallisches Mikrofon und um die Fesseln - schwere Ketten“.
Rechtsstreit
Schwarzer bezeichnete das Foto als eine „Darstellung der Frau als bloßes Sexualobjekt“ und als einen Verstoß gegen die „Menschenwürde aller Frauen“. Sie sah sich daher selbst als Opfer einer Beleidigung gemäß § 185 StGB. Deswegen reichte sie gegen den Verlag Gruner + Jahr sowie gegen Chefredakteur Henri Nannen eine Unterlassungsklage ein, welche sie mit einem deliktischen Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB begründete. Außerdem wurde eine Beschwerde beim Presserat eingereicht.
In der von ihr herausgegebenen Emma forderte sie ihre Leserinnen auf, ebenfalls zu klagen. Diesem Aufruf folgten Inge Meysel, Erika Pluhar, Luise Rinser, Margarete Mitscherlich und fünf weitere Frauen. Die Beklagten sowie Kritiker warfen ihnen eine unzulässige Popularklage vor.
Das Landgericht Hamburg wies die Klage am 26. Juli 1978 ab (Az. 74 O 235/78). In der Urteilsbegründung nahm es zum einen den Vorwurf der Popularklage auf. Zum anderen stellte es fest, dass die Frauen als Kollektiv nicht beleidigungsfähig sein können. Eine Beleidigung einer großen Anzahl an Personen sei nur dann möglich, wenn diese „Personenmehrheit so aus der Allgemeinheit hervortritt, dass dieser Kreis der beteiligten Einzelpersonen deutlich umgrenzt ist“; bei einer Personengruppe, die mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung ausmacht, könne dies nicht der Fall sein.
Literatur
Weblinks
- Artikel und Dokumente zur Stern-Klage in der Emma 7/1978
- FrauenMediaTurm: Chronik der neuen Frauenbewegung 1978
- Rudolf Augstein: Die Frauen schlagen zurück, Der Spiegel 27/1978
- Yvonne Schymura: "Emma" vs. "Stern": Angriff auf die Männerpresse, einestages vom 12. Juli 2013