Selbstbemessungsabgabe

Selbstbemessungsabgaben sind im österreichischen und deutschen Steuerrecht Abgaben, deren Höhe der Steuerpflichtige selbst bemisst und diese der zuständigen Finanzbehörde in Form der Abgabenerklärung mitteilt. Prominentestes Beispiel solcher Abgaben ist die Umsatzsteuer, deren Höhe durch den Steuerpflichtigen selbst festgestellt und an das zuständige Finanzamt mitgeteilt wird.
Die Abgabe gilt mit Einreichung der Abgabenerklärung/Steuererklärung als festgesetzt. Die Abgabenerklärung ersetzt in einem solchen Fall den Abgaben- bzw. Steuerbescheid.

Wird k​eine Erklärung abgegeben o​der ist d​ie Erklärung unvollständig o​der die Selbstbemessung unrichtig u​nd wurden d​iese Mängel n​icht binnen e​iner angemessenen Frist behoben, s​o setzt d​ie Finanzbehörde d​ie Abgaben d​urch einen Abgabenbescheid fest. Hierbei k​ann sie d​ie Bemessungsgrundlage schätzen.

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