Segelfluggelände Nidda
Das Segelfluggelände Nidda liegt auf einer Anhöhe zwischen der Stadt Nidda und den Ortsteilen Geiß-Nidda und Bad Salzhausen. Das Gelände ist Heimat des Segelflugvereins Fliegersportklub (FSK) Nidda und des Motorflugvereins Fliegersportclub Roter Milan (RM) Nidda.
Segelfluggelände Nidda | |||
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Kenndaten | |||
Koordinaten | |||
Höhe über MSL | 165 m (541 ft) | ||
Verkehrsanbindung | |||
Entfernung vom Stadtzentrum | 2 km westlich von Nidda | ||
Straße | vorhanden | ||
Bahn | 1 km | ||
Nahverkehr | 1 km | ||
Basisdaten | |||
Eröffnung | 1956 | ||
Betreiber | Fliegersportklub Nidda e.V. | ||
Fläche | 5 ha | ||
Start- und Landebahn | |||
04/22 | 780 m × 30 m Gras | ||
Geschichte
Sechs Jahre nach Kriegsende, am 18. Juni 1951, hob die Alliierte Hohe Kommission das Verbot des Segelflugs in der Bundesrepublik auf.
Ab 1952 wurde Segelflug am Stehfelder Hang durchgeführt. Dieser war jedoch aufgrund von landwirtschaftlicher Nutzung und Überschwemmungen nicht ganzjährig nutzbar.
Im Jahr 1956 wurden von Anton Nies Überlegungen angestellt, das damalige Ödland, den Helmsberg, als Fluggelände zuzulassen. Unter der Führung des Vorsitzenden Adolf von Hanier erreichte man eine vorläufige Nutzungserlaubnis für den Segelflug auf dem Hermes, die aber nur für erfahrene Piloten galt. Eine dauerhafte Zulassung wurde 1956 erteilt.
Nach umfangreichen Planierarbeiten in den Jahren 1957 und 1974 stand den Segelfliegern eine rund 800 Meter lange und 30 Meter breite Piste zur Verfügung. Im August 1963 wurde, in Erinnerung an den tödlich verunglückten Adolf von Hanier, die neu errichtete Flugzeughallen auf den Namen "Adolf von Hanier Halle" getauft.
Im Jahr 1981 konnte nach rund zweijähriger Bauzeit das Klubheim eingeweiht werden.
Im Jahr 1986 zog der Fliegersportclub Roter Milan auf den Hermes und errichtete dort eine weitere Flugzeughalle.
Platzdaten
Der Platz ist zugelassen für Segelflugzeuge, selbststartende Motorsegler und Ultraleichtflugzeuge die auf dem Platz stationiert sind, sowie Luftfahrzeuge, soweit diese bestimmungsgemäß zum Schleppen von Segelflugzeugen oder Motorseglern zugelassen sind.