Schwerarbeit
Unter Schwerarbeit versteht man Tätigkeiten, die große körperliche Anstrengungen erfordern.
Besondere Bedeutung hat der Begriff der schweren Arbeit im Arbeitsrecht für Erschwerniszulagen im laufenden Entgelt, erhöhten Anspruch auf Sozialleistungen und Fragen der Arbeitsunfähigkeit aufgrund übermäßiger Belastung am Arbeitsplatz, und der Arbeitssicherheit, weil belastendes Arbeitsumfeld höhere Sicherheitsmaßnahmen erfordert.
Zur Definition der Schwerarbeit
Es gibt unterschiedliche Ansätze zur Definition des Begriffs:
- Eine arbeitsmedizinische Definition für körperlich anstrengende Tätigkeiten ist beispielsweise: „Die Schwere Körperarbeit wird als Arbeit definiert, die den gleichzeitigen Einsatz großer Muskelgruppen erfordert, also mit einem Einsatz von mehr als 60 % der Skelettmuskelmasse einher geht.“[1] Sie wird auch als Ganzkörperarbeit bezeichnet. Weiter unterteilt man die Arbeitsschwere der körperlichen Anstrengung etwa in Mittelschwere Körperarbeit (wie Holzsägen), Schwere Körperarbeit (Bauarbeiten), Sehr schwere Körperarbeiten (Tragen von hohem Gewicht).[2]
- Eine physiologisch messbare Definition der Momentanbelastung beruht auf dem Verbrauch an Sauerstoff, bezogen auf Zeit und Körpergewicht, mit der Definition 1 MET (metabolisches Äquivalent) = etwa 3,6 ml O2 × kg−1 × min−1: Schwerarbeit liegt dann bei 6–8 MET und Schwerstarbeit bei mehr als 8 MET vor.[3]
- Eine weitere gängige Definition stammt noch aus Zeiten, in denen die ausreichende Versorgung mit Nahrungsmitteln mitunter problematisch war. Sie setzt am Arbeitsenergieumsatz an. Schwellwerte sind z. B. in der österreichischen Schwerarbeitsverordnung angegeben. Nach der Klassifizierung bei Triebig et al. liegt der Arbeitsenergieumsatz bei schwerer Arbeit für Männer zwischen 4.200 und 5.700 kJ/Schicht (13–17 kJ/min) und bei Frauen zwischen 4.200 und 5.700 kJ/Schicht (9–12 kJ/min).[4] Das ist grob das Doppelte des Grundumsatzes, also des Bedarfes bei körperlicher Ruhe ohne Nahrungsumwandlung allein für die Aufrechterhaltung der Körperfunktionen.[5] Bei Arbeitsenergieumsätzen, die darüber liegen, gilt die Arbeit als „sehr schwer“ und sollte aus arbeitswissenschaftlicher Sicht nicht zugelassen werden.[1]
Daneben gibt es Regelungen zur Beurteilung der Arbeitsschwere, die über die Arbeitszeit laufen, etwa regelmäßige Arbeitsdauer über den heute üblichen 8 Stunden/Tag, oder un- bzw. regelmäßige Nachtarbeit.
Angesichts der sehr individuellen, unter anderem alters- und geschlechtsabhängig eintretenden Arbeitsbeanspruchungen auf gleiche Belastungen ist man vielfach dazu übergegangen, die Herzschlagfrequenz zur Beurteilung der Arbeitsschwere heranzuziehen. Für Ganzkörperarbeit ist dann die Dauerleistungsgrenze mit 105–110/min angegeben.[1]
Spezielle Regelungen
International gebräuchlich definiert die ISO 11228 das Heben, Halten, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten. Europäische Norm ist die EN 1005.[6][7][8][9][10]
Die Leitmerkmalmethode zu „Heben und Tragen von Lasten“[11] sowie „Ziehen und Schieben von Lasten“[12] ist als Basismethode zur Gefährdungsbeurteilung, etwa im Sinne der Lastenhandhabungsverordnung, anerkannt.[13][6] Die Bestimmung der Lastwichtung erfolgt anhand der Tabellen getrennt für Männer und Frauen. Hierbei werden die geschlechtsbezogenen Unterschiede im Hinblick auf Körpermaße, physische Leistungsvoraussetzungen, biomechanische Belastbarkeit und arbeitstechnische Kompensationsmechanismen berücksichtigt.[11][12]
In Österreich haben Arbeitgeber bei der Übertragung von Aufgaben an Arbeitnehmer deren Eignung in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit zu berücksichtigen (§ 6 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz). Über die Schwerarbeitsverordnung und die Hacklerregelung werden beruflichen Tätigkeiten die als Schwerarbeit gelten geregelt.[14] Betroffene Arbeitnehmer können einen früheren Pensionsantritt in Anspruch nehmen.
Sonstiges
Im Jahr 1925 wurde in Gelsenkirchen die Forschungsstelle für Industrielle Schwerarbeit gegründet.[15]
Literatur
- Heinz Frauendorf: Belastung, Beanspruchung und Muskel-Skelett-Befunde bei körperlicher Schwerarbeit; integrative Beanspruchungsstudie. Hrsg.: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Wirtschaftsverl. NW, Bremerhaven 1997, ISBN 3-89429-863-4.
- Gerd Heuchert: Erkrankungen der Wirbelsäule bei körperlicher Schwerarbeit und Ganzkörperschwingungen; Erläuterungen zu den neuen BK-Nummern 2108, 2109, 2110 und zur EG-Richtlinie 90 269 EWG (Heben und Tragen von Lasten). Wirtschaftsverl. NW, Bremerhaven 1993, ISBN 3-929306-04-2.
- Roy Martina: Emotionale Balance. Von Schwerarbeit zu Mühelosigkeit. Der Weg zu innerem Frieden und Heilung. 3. Auflage. Burgrain, Koha 2002, ISBN 3-929512-25-4 (englisch: Emotional balancing. Übersetzt von Silvia Autenrieth).
- Adolf Wallichs, Walther Poppelreuter, Carl Arnhold: Arbeitsforschung in der Schwerindustrie. Bericht über die Tätigkeit der Forschungsstelle für industrielle Schwerarbeit der Vereinigten Stahlwerke A.G. von Mai 1925-Mai 1929. Verlag Stahleisen, Düsseldorf 1930, DNB 579102971.
- Manfred Wannöffel: Schwere Arbeit (= FORUM Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur. Heft 1). Klartext Verlag, 2008, ISSN 1436-7661, DNB 019443366, Von „Schicht im Schacht“ zum „Arbeiten an der Kette“: Schwerarbeit im Ruhrbergbau vor dem Aus, S. 30–34.
Einzelnachweise
- Juri Wakula: Kurt Landau (Hrsg.): Lexikon Arbeitsgestaltung. Best Practice im Arbeitsprozess. 1. Auflage. Ergonomia-Verlag, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-87247-655-5, Körperliche Schwerarbeit, S. 745 f.
- Walter Rohmert, Joseph Rutenfranz (Hrsg.): Praktische Arbeitsphysiologie. Gunther Lehmann (Begr.), mit Beiträgen von Ernst Haider. 3. neubearb. Auflage. Thieme, Stuttgart/New York 1983, ISBN 3-13-370103-7.
- Arbeitsschwere. In: Spektrum der Wissenschaft (Hrsg.): Lexikon der Ernährung, abgelesen am 23. Juli 2011.
- Gerhard Triebig, Michael Kenntner, Rainer Schiele: Arbeitsmedizin : Handbuch für Theorie und Praxis. 3., vollst. neubearb. Aufl. Gentner, Stuttgart 2011, S. 491.
- Günther Eissing: Holger Luczak, Walter Volpert (Hrsg.): Handbuch Arbeitswissenschaft. Unter Mitarbeit von Thomas Müller. Schäffer-Poeschel, Stuttgart 1997, ISBN 3-7910-0755-6, Energetik, S. 360.
- Lastenhandhabung. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 23. Oktober 2015, abgerufen am 15. Dezember 2015.
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.): Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. Juli 2009 (publikationen.dguv.de [PDF; 688 kB; abgerufen am 2. April 2013] BGI/GUV-I 504-46).
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Hrsg.): Kurzbeurteilung von manueller Lasthandhabung Heben, Halten, Tragen. Wien September 2013 (arbeitsinspektion.gv.at [PDF; 1,8 MB; abgerufen am 19. September 2016]).
- Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (Hrsg.): Manuelle Lastenhandhabung – Heben, Halten, Tragen, Ziehen, Schieben. Technik & Information e.K., Bochum 2010, ISBN 978-3-941441-57-6.
- WorkSaveNB (Hrsg.): Ergonomics Guidelines for Manual Handling. 2. Auflage. 2010 (englisch, worksafenb.ca [PDF; 1,5 MB; abgerufen am 2. April 2013]).
- Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (Hrsg.): Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten. 4. Auflage. LV 9. Saarbrücken 2001, ISBN 3-9807775-0-2 (PDF; 1 MB [abgerufen am 8. Dezember 2015]).
- Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (Hrsg.): Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Ziehen und Schieben von Lasten. LV 29. Saarbrücken 2002, ISBN 3-936415-25-0 (PDF; 1,7 MB [abgerufen am 8. Dezember 2015]).
- Das KIM-Instrument – Leitmerkmal-Methode. EU-OSHA, archiviert vom Original am 6. November 2013; abgerufen am 23. September 2019.
- Berufsliste für Frauen und Männer mit „körperlicher Schwerarbeit“. (PDF; 53 kB) Österreichische Sozialversicherung, November 2018, abgerufen am 23. September 2019.
- d-nb.info Forschungsstelle für Industrielle Schwerarbeit