Schweizerische Universitätskonferenz

Die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) – Conférence universitaire suisse (CUS) – Conferenza universitaria svizzera (CUS) war in der Schweiz das gemeinsame Organ von Bund und Kantonen für die universitätspolitische Zusammenarbeit. Sie wurde durch die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Universitätskantonen über die Zusammenarbeit im universitären Hochschulbereich auf den 1. Januar 2001 als Nachfolgeorganisation der (älteren) Schweizerischen Hochschulkonferenz (deren Gründung war 1969) eingesetzt. Ab dem 1. Januar 2015 übernahm die neu konstituierte (jüngere) Schweizerische Hochschulkonferenz in der Zusammensetzung als Plenarversammlung oder als Hochschulrat[1] die Koordinierungsaufgaben zwischen Bund und Kantonen.

Schweizerische Universitätskonferenz * Conférence universitaire suisse * Conferenza universitaria svizzera
(SUK)
Zweck: oberstes hochschulpolitisches Organ der Schweiz
Geschäftsführer: Nivardo Ischi bis Januar 2008, gefolgt von Martina Weiss bis November 2013, gefolgt von Valèrie Clerc
Gründungsdatum: 1. Januar 2001
Auflösungsdatum: 31. Dezember 2014
Mitgliederzahl: Vertreter von Bund und Kantonen
Sitz: Bern, Schweiz Schweiz
Website: Archiv SUK unter shk.ch

Aufgaben

Die SUK verfügte über bindende Entscheidungskompetenzen i​n definierten Bereichen u​nd hatte folgende Aufgaben:

  • Erlass von Rahmenordnungen über die Studienrichtzeiten und über die Anerkennung von Studienleistungen und Studienabschlüssen, die für die Vereinbarungspartner verbindlich sind;
  • Gewährung von projektgebundenen Beiträgen;
  • periodische Beurteilung der Zuteilung der Nationalen Forschungsschwerpunkte unter dem Gesichtspunkt einer gesamtschweizerischen Aufgabenteilung unter den Hochschulen;
  • Anerkennung von Institutionen oder Studiengänge;
  • Erlass von Richtlinien für die Bewertung von Lehre und Forschung;
  • Erlass von Richtlinien zur Umsetzung des Wissens im Forschungsbereich.
  • Überdies gibt die SUK Empfehlungen ab zur Zusammenarbeit, zur Mehrjahresplanung und für eine ausgeglichene Arbeitsteilung im universitären Hochschulbereich, sie informiert über ihre Geschäfte und konsultiert die jeweils betroffenen Kreise.
  • Jährliche Empfehlung der Anwendung eines Numerus clausus und der Durchführung des Eignungstests für das Medizinstudium im Fach Medizin an die Hochschulkantone mit Medizinausbildung in der Schweiz, wenn die Ausbildungskapazität um 20 % überschritten wird und das Problem nicht durch Umleitungen gelöst werden kann.

Zusammensetzung

Die SUK setzte s​ich zusammen a​us den Erziehungsdirektoren d​er Universitätskantone, z​wei Erziehungsdirektoren v​on Nichtuniversitätskantonen, d​em Staatssekretär für Bildung u​nd Forschung s​owie dem Präsidenten d​es ETH-Rates. Mit beratender Stimme hatten Einsitz d​er Präsident d​er Rektorenkonferenz d​er Schweizer Universitäten, d​ie Vize-Direktorin "Bildung" i​m Staatssekretariat für Bildung u​nd Forschung s​owie die Direktorin d​es Bundesamtes für Berufsbildung u​nd Technologie. Die Geschäfte d​er SUK wurden v​on einem Generalsekretariat geführt, d​as auch d​ie Kommissionen d​er SUK begleitet: d​ie Konferenz d​er Dienstchefs Hochschulwesen, d​ie Fachstelle für Hochschulbauten s​owie die Lenkungsausschüsse Chancengleichheit, Konsortium d​er Hochschulbibliotheken u​nd Kostenrechnung.

Die SUK arbeitete e​ng zusammen m​it der Rektorenkonferenz d​er Schweizer Universitäten, d​ie mit d​er Behandlung v​on Geschäften akademischer Art betraut ist.

Einzelnachweise

  1. vergleiche Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich Artikel 7
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