Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle
Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST), bis zum 31. Januar 2015 Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe (UUS), untersucht Unfälle und gefährliche Ereignisse der Zivilluftfahrt, der Bahnen, des Linienbusverkehrs und der konzessionierten Schifffahrt. Die SUST ist eine Behörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft und hat den Auftrag, mit ihren Untersuchungen künftige Unfälle und Gefahrensituationen zu verhüten.
Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) | |
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Französische Bezeichnung | Service suisse d’enquête de sécurité (SESE) |
Italienische Bezeichnung | Servizio d’inchiesta svizzero sulla sicurezza (SISI) |
Hauptsitz | Bern, Bundeshaus Nord |
Vorsteher | Pieter Zeilstra (seit 1. Januar 2017) |
Aufsicht | Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK |
Webpräsenz | www.sust.admin.ch |
Organisation
Die SUST ist eine Kommission, die dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) angegliedert ist.
Der Untersuchungsdienst der SUST umfasst die beiden Bereiche Aviatik und Bahnen und Schiffe. Der Bereich Aviatik hat seinen Hauptsitz am Militärflugplatz Payerne und Zweigstandorte an den Flughäfen Genf und Zürich. In Payerne ist auch der Diensthelikopter der SUST stationiert, seit 2013 eine Agusta A109SP mit der Registration HB-ZSI.
Der Hauptstandort des Bereichs Bahnen und Schiffe befindet sich in Bern, ein weiterer Stützpunkt ist in Schlieren zu finden.
Organigramm
Kommission | UVEK | ||||||||||||||||
Leitung Unter- suchungsdienst | |||||||||||||||||
Bereich Aviatik | Bereich Bahnen und Schiffe | ||||||||||||||||
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Grundlagen für die Tätigkeit der SUST sind, nebst verschiedenen Verordnungen:
- Anhang 19 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt (Chicagoer Abkommen)
- EU-Verordnung Nr. 996/2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt
- Art. 15–15c des schweizerischen Eisenbahngesetzes (EBG) vom 20. Dezember 1957
Geschichte
Die SUST ging am 1. November 2011 aus dem Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) und der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe (UUS) hervor. Mit der Zusammenlegung der beiden Dienste sollte das Fachwissen an einem Ort gebündelt werden.
Zwischen dem 25. November 2013 und dem 22. Juli 2014 publizierte die SUST keine deutschsprachigen Schlussberichte. Grund des Rückstands war ein Konflikt zwischen dem Bereichsleiter Bahnen und Schiffe und der Kommission, welche die Qualität der Berichte kritisierte. Die vom kleinen Team von Untersuchungsleitern zum Teil nicht in Muttersprache verfassten Berichte hatten zum Teil sprachliche Mängel. Der Bereichsleiter bemängelte die Fachkompetenz der Kommission, die sich aus einem ehemaligen Untersuchungsrichter, einem Piloten und einer ehemaligen Personalleiterin der SBB zusammensetzt. Keines der Kommissionsmitglieder kann Fachkenntnisse im Bereich des Bahnbetriebs oder der Bahntechnik ausweisen. Die Leitung der SUST beantragte dem Bundesrat, die Zahl der hauptamtlichen Untersuchungsleiter im Bereich Bahnen und Schiffe auf fünf aufzustocken.
Am 1. Februar 2015 änderte die Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle (SUST) ihren Namen in Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST). Zu diesem Zeitpunkt wurde auch die Verantwortung für die Untersuchung von Zwischenfällen der Schweizer Hochseeschifffahrt der SUST übertragen.
Ablauf der Untersuchungen
Bei einem Unfall oder schwerem Vorfall wird die Alarmzentrale der Schweizerischen Rettungsflugwacht (Rega) alarmiert. Der oder die aufgebotenen Untersuchungsleiter nehmen den Unfall auf, sichern die Spuren und werten die Fahrdaten aus. So bald als möglich veröffentlicht die SUST einen Vorbericht.
Der Untersuchungsdienst fasst die Ergebnisse der Untersuchung in einem Schlussbericht zusammen, der von der Kommission der SUST geprüft und genehmigt wird. Der Schlussbericht kann Sicherheitsempfehlungen enthalten, die auf Systemmängel hinweisen. Die Schlussberichte werden auf der Homepage der SUST veröffentlicht. Sie richten sich an Fachleute und die interessierte Öffentlichkeit, dienen jedoch nicht direkt zur Klärung juristischer Fragen.
Siehe auch
Vorläuferorganisationen der SUST:
Literatur
- Jahresbericht 2012. (PDF, 0,7 MB) Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST, Juni 2013, abgerufen am 1. Mai 2015.
- Walter von Andrian: Unfalluntersuchungsstelle in der Krise. In: Schweizer Eisenbahn-Revue. Nr. 7. Minirex, 2014, ISSN 1022-7113, S. 332.