Schwarzbrennerei
Unter Schwarzbrennerei wird die illegale (oftmals häusliche) Herstellung von Spirituosen verstanden. Es wird heimlich eine Anlage zum Schnaps-Brennen betrieben.
Schwarzbrennerei in verschiedenen Staaten
In den USA werden schwarzgebrannte Spirituosen als Moonshine bezeichnet.[1] Dieser Name stammt aus der Prohibitionszeit, während der die Schwarzbrenner in den ländlichen Gegenden nachts Alkohol brannten. Dadurch konnten sie die versteckten Destillen vor den Prohibitionsagenten verbergen.
In vielen Ländern ist die private Herstellung von Spirituosen ohne Erlaubnis verboten oder stellt unangemeldet einen Verstoß gegen Branntweinsteuergesetze dar. Schwarzbrennerei ist gerade in landwirtschaftlich geprägten Regionen traditionell vorhanden. In der Steiermark beispielsweise stellte die Zollverwaltung im Jahr 2012 fest, dass 15 bis 20 Prozent der Brennereien ohne Genehmigung betrieben wurden.[2] Einen Anreiz für Schwarzbrennerei können hohe Steuern und hohe Preise wie in den skandinavischen Ländern oder Alkoholverbote darstellen.
In Deutschland galt bis 31. Dezember 2017 das Branntweinmonopolgesetz. Seitdem regelt das Alkoholsteuergesetz die Besteuerung von Alkohol und alkoholhaltigen Waren. Die Herstellung von Branntwein (Brennen) und der Gewahrsam von Brenngeräten sind anmelde- und überwachungspflichtig. Sie ist nur in mit Brennrechten ausgestatteten Verschlussbrennereien oder nach dem Verfahren der Abfindungsbrennerei erlaubt. Die bisherige Ausnahme zur Nutzung von Kleindestilliergeräten mit einem Fassungsvermögen von bis zu 0,5 Litern zur privaten Alkoholgewinnung besteht nicht mehr.[3]
Von Seiten der deutschen Bundeszollverwaltung wird zwischen Schwarzbrennerei und Geheimbrennerei unterschieden:[4]
- Schwarzbrennen
- ist die Herstellung von Branntwein durch Manipulation ordnungsgemäß angemeldeter Anlagen und Geräte ohne steuerliche Erfassung.
- Geheimbrennen
- ist die Herstellung von Branntwein mit Geräten und Anlagen, die bei der Monopolverwaltung nicht angemeldet sind.
Geschichte
Als sich die Einkommenslage nach dem Zweiten Weltkrieg zusehends verschlechterte, blühte der Schwarzhandel und somit auch die Schwarzbrennerei.[5]
Weblinks
- Helge Schmickl, Bettina Malle: Die Destillation von Schnaps. In: schnapsbrennen.at. (deutsche Rechtsprechung zur „Hobbybrennerei“).
- Josef Odermatt: Rückblick auf 50 Jahre Alkoholpolitik der Schweiz 1888–1938. In: Forschungen zur Alkoholfrage. Heft 4/5, 1938, S. 135–150 (wiedergegeben auf edimuster.ch).
- Schnaps brennen: Destille aus Kupfer, Edelstahl, Glas. In: schnapsbrennen.at. Archiviert vom Original am 19. November 2015 (Beispiele selbstgebauter „Hobbybrennanlagen“).
Einzelnachweise
- Stefan Gabányi: Stichwort: Moonshine. In: Schumann’s Whisk(e)ylexikon. Heyne Verlag, München 1996, ISBN 3-453-11529-5, S. 239 f.
- Schnaps: Ein Fünftel brennt schwarz. In: ORF.at. 9. April 2012, abgerufen am 17. März 2021.
- Zoll online – Herstellung von Alkohol. (Nicht mehr online verfügbar.) Ehemals im Original; abgerufen am 24. Juli 2021. (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)
- „Geheimbrennen“ oder „Schwarzbrennen“ – was ist richtig? In: zoll.de. Archiviert vom Original am 2. Mai 2014; abgerufen am 17. März 2021.
- Franz-Josef Sehr: Vor 75 Jahren in Obertiefenbach: Die Ankunft der Heimatvertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg. In: Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg (Hrsg.): Jahrbuch für den Kreis Limburg-Weilburg 2021. Limburg 2020, ISBN 3-927006-58-0, S. 125–129.