Schulpflicht reisender Kinder (Deutschland)
Auch Kinder beruflich Reisender unterliegen der Schulpflicht. Diese umfasst sowohl die Pflicht zum Besuch der allgemein bildenden Schulen als auch der Berufsschulen. Beruflich Reisende wurden früher als fahrendes Volk bezeichnet, heute hat sich der Begriff der beruflich Reisenden, nicht nur in Deutschland, etabliert. Er umfasst nicht nur die Angehörigen von Zirkus- und Schaustellerbetrieben, sondern alle Berufsgruppen, die im Zuge ihrer Erwerbstätigkeit auf das Reisen angewiesen sind.
Definition
Als beruflich Reisende bezeichnet man Personen, die ihren Lebensunterhalt an unterschiedlichen Orten (dies kann regional, überregional, national oder sogar europaweit sein) verdienen (mobiler Verkauf von Dienstleistungen und Waren). Nicht nur ständige Einrichtungen wie Märkte, Kirmesveranstaltungen, Zirkusveranstaltungen u. a. werden von beruflich Reisenden aufgesucht und als Gewerbeplattform genutzt, sondern auch Unternehmen mit festem Sitz werden regelmäßig von beruflich Reisenden kontaktiert (vgl. Vertreter, Handelsreisende, Pharmareferenten etc.). In Bezug auf beruflich Reisende – meist – ohne festen Wohnsitz, im Gegensatz zur eben beschriebenen Berufsgruppe, kann zwischen den folgenden Gruppen unterschieden werden:
Schausteller
Zirkusangehörige und Artisten
Binnenschiffer/Seeleute
(Bei der Seeschifffahrt fahren gemeinhin nicht beide Elternteile mit)
Komödianten / Gaukler / Puppenspieler
Seit dem Mittelalter existieren Gruppen von Menschen, die als Unterhaltungskünstler unterwegs sind. Sie gehörten meist der Unterschicht an oder standen außerhalb der Strukturen der sesshaften Gesellschaft. Ihr Ziel war es, durch die Unterhaltung und Belustigung von Menschen ihren Lebensunterhalt verdienen zu können. Dabei wurde zwischen Komödianten und Gauklern unterschieden.
Komödianten zählen zu den Vorläufern einer modernen Theatertruppe. Sie zogen durch die Lande und unterhielten ihr Publikum, indem sie – meist selbst erdachte – Geschichten zur Aufführung brachten, die den Besucher belustigen sollten. Diese sogenannten Komödien sind Dramen mit erheiterndem Handlungsablauf, die in der Regel glücklich enden. Die unterhaltsame Grundstimmung entsteht durch eine übertriebene Darstellung menschlicher Schwächen, die neben der Belustigung des Publikums auch kritische Zwecke haben kann. Die Zuschauer fühlen sich zu den Figuren auf der Bühne entweder hingezogen, weil sie sich in ihnen wiedererkennen, oder aber sie blicken auf sie herab und verlachen sie, weil sie Schwächen haben, die es zu vermeiden gilt, oder weil sie einer niederen Gesellschaftsschicht angehören. Schwankt diese Haltung gegenüber den komischen Figuren, spricht man von einer Tragikomödie.
Gaukler hingegen sahen ihre Darbietung weniger in der Aufführung eines Theaterstückes als vielmehr in der Darstellung ihrer Kunst.
Puppenspieler decken einen Teilbereich der oben beschriebenen Reisenden ab, indem sie von Ort zu Ort ziehen, um dort ihre Bühne in angemieteten größeren Räumlichkeiten aufzubauen und eine Kindergeschichte darzubieten.
Stunt-Shows
In Stunt-Shows werden in besonderen Darbietungen gewagte bis gefährliche Kunststücke zum Besten gegeben (Stunt kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „besonders geschicktes oder gewagtes Kunststück“), um damit Publikum anzulocken und zu begeistern. Diese Veranstaltungen finden oft auf Parkplätzen größerer Einkaufszentren statt.
Scherenschleifer
Schulpflicht
Gehören zur reisenden Familie auch schulpflichtige Kinder, die unterwegs, also an den Standorten, an denen sich die Familie für kurze Zeit niedergelassen hat, zur Schule gehen müssen, ergibt sich daraus eine Situation, die im Folgenden näher beschrieben werden soll.
Stammschulen (Begrifflichkeit NRW)
In vielen deutschen Bundesländern existieren Schulen, die Kinder aus Familien beruflich Reisender aufnehmen. Diese Schulen, die turnusmäßig wiederkehrende Schüler beschulen, werden in Nordrhein-Westfalen Stammschulen genannt. Meist handelt es sich dabei um die Schule, die sich in der Nähe des Standortes befindet, zu dem die Familie immer wieder zurückkehrt, sei es, weil sie dort ein Gebäude / eine Wohnung unterhält oder Familienmitglieder dort einen Wohnsitz haben. Diese Schule führt das reisende Kind in seinen Akten und ist für die pädagogische Begleitung auf der Reise sowie für die Zeugnisse und Versetzung / Nichtversetzung verantwortlich. Eine gewisse Zahl reisender Kinder verfügt über eine Stammschule, andere Kinder beruflich Reisender kommen im Laufe ihrer Schulzeit nicht wieder zu der Schule zurück, in die sie eingeschult wurden und gehören somit keiner Stammschule an.
Stützpunktschulen (Begrifflichkeit NRW)
Schulen, die Kinder beruflich Reisender während der Reisesaison aufnehmen, heißen in Nordrhein-Westfalen Stützpunktschulen. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf der Beschulung reisender Kinder für wenige Tage, meist im Rahmen der stattfindenden Kirmes, des Volksfestes oder einer Zirkusvorstellung. Die Stützpunktschule sollte sich dabei auf die Unterlagen, die das reisende Kind mit sich führt, beziehen (besonders im pädagogischen Sinne – vgl. Schultagebuch) und dem Schulkind ermöglichen, am eigenen, individuellen Lernplan zu arbeiten. Stützpunktschulen werden häufig in regelmäßigen Abständen von reisenden Kindern besucht, da sie in unmittelbarer Nähe der Wohnwagenstellplätze der Reisenden liegen.
Mitreisende Schulen
Eine Alternative zum ständigen Wechsel der Schule ist die Beschulung in einer mitreisenden Schule. Beruflich Reisende stehen immer vor der Entscheidung, welches die beste Form der Beschulung ihres Kindes darstellt. Dabei haben sie die Alternative zwischen der Beschulung auf der Reise, der Beschulung in einem Internat oder der ständigen Beschulung in ein und derselben Schule in der Nähe eines festen Standortes. Dieser Standort wird dann entweder täglich für die Beschulung angefahren, oder das Kind lebt dauerhaft bei Verwandten oder in einer Pflegefamilie. Bei den mitreisenden Schulen gibt es unterschiedliche Konzepte, die im Folgenden erläutert werden sollen.
Schule für Circuskinder in Nordrhein-Westfalen
Die Evangelische Kirche im Rheinland hat im Jahre 1994 die Gründung einer Schule zur Beschulung von Kindern aus Zirkussen beschlossen. Somit können seit 1994 Kinder, deren Eltern in Nordrhein-Westfalen beruflich im Rahmen ihrer Tätigkeit im Zirkus unterwegs sind, ihre Kinder an der Schule für Circuskinder anmelden. Bei der Betreuung durch diese Form der mitreisenden Schule entstehen bei den Schülern keine Defizite durch den ständigen Schulwechsel, sie haben einen festen Ansprechpartner während ihrer gesamten Schullaufbahn und haben die Möglichkeit, alle Schulabschlüsse entsprechend ihrer Fähigkeiten zu erwerben.[1]
Schule für Kinder beruflich Reisender in Hessen
Diese mitreisende Schule ist erst vor kurzem gegründet worden. Sie knüpft an das Modell der Schule für Circuskinder an und beschult seit 2010 unter der Leitung des Evangelischen Vereins für Innere Mission in Nassau (EVIM) Kinder beruflich Reisender. Das Hessische Kultusministerium vertraute EVIM die Aufgabe an, diese Schulform in Hessen aufzubauen und zu betreiben.[2] Im Gegensatz zur Schule für Circuskinder in NRW werden von der hessischen Schule für Reisende alle Kinder von in Hessen beruflich Reisender beschult.
Stichting Rijdende School in den Niederlanden
In den Niederlanden existiert schon seit über 50 Jahren eine Schule für Kinder beruflich Reisender.[3] Hier werden die Schüler während der Reisesaison in mobilen Klassenräumen von Lehrkräften der Rijdende School unterrichtet. Das Schuljahr ist eingeteilt in eine verpflichtende Anzahl von Tagen, an denen eine Schule besucht werden muss, und Tagen, an denen unterrichtsfrei ist. Dieses kann von der jeweiligen Familie je nach Reiseverhalten flexibel gehandhabt werden. Diese Schulform steht allen Kindern beruflich Reisender bis zu einem Alter von 12 Jahren (entspricht dem Besuch der 6. Klasse) offen. Danach können Kinder von Reisenden nur noch beratend betreut werden und müssen eine stationäre Schule besuchen.
Mitreisende Privatlehrer
Einige große Unternehmen, hauptsächlich im Bereich der Zirkusse, beschäftigen auf privater Basis Lehrer, die den Zirkus während der Reisesaison begleiten und die dort lebenden Kinder unterrichten. In diesem Falle können Reisewege flexibel gestaltet werden und die Schüler sind nicht auf den Besuch immer wechselnder Schulen angewiesen.
Berufsschule
Beruflich Reisende haben selbstverständlich die Möglichkeit, bei Vorliegen der Eingangsvoraussetzungen eine Berufsausbildung nach ihrer Wahl durchzuführen. Für den Beruf des Schaustellers gibt es allerdings kein Ausbildungsberufsbild, so dass Jugendliche, die ohne weitere Ausbildung in ihrem Familienbetrieb oder in einem eigenen Geschäft arbeiten wollen, die Berufsschule als Schüler ohne Ausbildungsverhältnis besuchen müssen. In einem Schulversuch werden in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein Berufsschullehrgänge, die aus den EU-Projekten BeKoSch und eLVET hervorgegangen sind, angeboten.
Unterstützungssysteme
Um Kindern auf der Reise helfen zu können, sind im Laufe der Jahrzehnte unterschiedliche Unterstützungssysteme entwickelt worden, von denen eine Auswahl hier vorgestellt werden soll.
Bereichslehrer
In einigen Bundesländern Deutschlands unterstützen Bereichslehrer den Schulbesuch reisender Kinder und beraten deren Eltern. Sie helfen bei der Suche nach geeigneten Schulen auf der Reise, melden das Kind dort an, helfen bei den Hausaufgaben oder unterstützen durch gezielten Förderunterricht. Sie führen bei Bedarf Gespräche mit Lehrkräften, helfen bei Schulproblemen oder geben Tipps für die Schullaufbahn. Diese Aufgaben variieren je nach Bundesland und Zeitkontingent der einzelnen Lehrkraft. Gemeinsames Ziel aller ist jedoch immer die Unterstützung der vom ständigen Schulwechsel betroffenen Kinder.
e-learning
Einen wichtigen Stellenwert nimmt seit einigen Jahren das Lernen auf elektronischem Wege ein. Hier existieren mittlerweile unterschiedliche Systeme, die Schulkindern Unterstützung beim Erlernen von Schulstoff bieten können. Schulen wie die Schule für Circuskinder oder die Stichting Rijdende School helfen ihren Schülern durch speziell zugeschnittene Formen des online-Lernens. Andere Plattformen wie LARS können als ergänzendes Schulangebot (e-learning ersetzt nie den Schulbesuch) genutzt werden.[4]
BeKoSch und eLVET
Als Ergebnis zweier EU-Projekte „Entwicklung beruflicher Kompetenzen für Schausteller durch blockweisen Unterricht“ (kurz BeKoSch) und e-learning for the vocational education of travellers/ e-Learning für die beruflich Bildung beruflich Reisender (kurz eLVET) haben Schüler, die der Berufsschulpflicht unterliegen, die Möglichkeit, für ihren Beruf adäquate Inhalte zu erlernen. Die Besonderheit dieses Berufsschulangebotes liegt in der Form des Unterrichts, der als Block- bzw. Fernunterricht angeboten wird. Durch die Kombination von Blockunterricht in den Zeiten eingeschränkter Reisetätigkeit und Fernunterricht, der in dem EU-Projekt eLVET entwickelt wurde, kann in zwei Jahren die Berufsschulpflicht erfüllt werden, was dem Reiseverhalten von Zirkus- und Schaustellerfamilien entgegenkommt.[5]
Schultagebuch
Ein weiterer Baustein zur Unterstützung des Schulbesuchs auf der Reise ist das Schultagebuch. Die Kultusministerkonferenz (KMK) der Länder hat in den letzten Jahren stetig an einem einheitlichen Dokumentationssystem für die Schullaufbahn reisender Kinder gearbeitet und ein Schultagebuch für reisende Kinder für die bundesweite Verwendung genehmigt. Es kann von Eltern über die Bereichslehrkräfte bezogen werden, wobei Eltern verpflichtet sind, ein Schultagebuch für ihr Kind zu führen und bei jedem Besuch einer Schule dort vorzulegen.
Zusätzlich zum Schultagebuch gibt es eine von der KMK verabschiedete Handreichung „Leben und Lernen auf der Reise“. Sie dient vor allem Lehrkräften an Stamm- und Stützpunktschulen zur Information und sollte sowohl in der Schule, die reisende Kinder betreut, als auch im Schultagebuch zu finden sein. Auch Eltern können dieser Handreichung wichtige Informationen entnehmen. Ein dritter Bereich des Schultagebuches betrifft die vom Schulausschuss der KMK verabschiedete Fassung der Lernbausteine. Sie geben verbindliche Unterrichtsinhalte an und werden in einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und anschließend evaluiert.
Das Schultagebuch begleitet das Kind während der gesamten Schulzeit, es hilft den Lehrern auf der Reise, das zutreffende Unterrichtsangebot bereitzustellen und ermöglicht den Eltern, den Lehrern der Stützpunktschulen sowie den Bereichslehrkräften einen Überblick über den Lernfortschritt des Kindes. Es verbleibt am Ende der Schulzeit beim Schüler.[6]
Innovationsansätze
Das Leben auf der Reise unterliegt ständigen Veränderungsprozessen. Strukturen in Städten und Kreisen verändern sich, die Lebensgewohnheiten der Bevölkerung sind durch Neuerungen ständigen Umbrüchen unterworfen und auch das Reiseverhalten von beruflich Reisenden gestaltet sich immer unterschiedlicher. Um diesem stetigen Wandel gerecht zu werden, wurden in den letzten Jahren immer wieder Projekte ins Leben gerufen, die den veränderten Bedingungen Rechnung tragen sollen.
EVIS
EVIS untersucht über einen Zeitraum von zwei Jahren sowohl auf niederländischer als auch auf deutscher Seite die Wirksamkeit von Schulbegleitsystemen für reisende Kinder. Das Projekt wurde im Rahmen von COMENIUS der Europäischen Kommission in der erstmals aufgelegten Aktion Comenius-Regio im Jahr 2009 gestartet. Im Zuge des Projektes sollen Innovationsansätze ermittelt und erprobt werden, um für Kinder von beruflich Reisenden bessere schulische Bedingungen zu schaffen.
Für die Bezirksregierung Arnsberg ist die Stichting Rijdende School aus den Niederlanden ein idealer Projektpartner mit langer Tradition und Erfahrung in der Betreuung von Schausteller- und Zirkuskindern. Insbesondere bietet der konsequente Einsatz von IT und mobilen Lehrkräften Anregungen für die weitere Entwicklung des deutschen Schulbegleitsystems für reisende Kinder.[7]
Das Projekt wurde am 31. Juli 2011 erfolgreich abgeschlossen. Ergebnisse und Produkte sind über den Einzelnachweis einsehbar.
Deutschlandweite Schule für reisende Kinder
Noch in der Zukunft liegt das Projekt einer deutschlandweiten Schule für reisende Kinder. Sie würde alle Kinder von beruflich Reisenden aufnehmen und die Möglichkeit des Schulbesuchs auf der Reise anbieten. Kinder von Reisenden wären damit nicht mehr gezwungen, die Schulen zu wechseln oder getrennt von ihren Eltern zu leben, um eine kontinuierliche Schullaufbahn zu haben.
Schüler würden durch Schulwagen auf jeder größeren Veranstaltung betreut, hätten einen festen Ansprechpartner zu allen Fragen des Schulbesuchs und hätten sicherlich im Zuge der sich wandelnden Gesellschaft bessere Bedingungen und Chancen, ihren Wunschberuf und damit die Sicherung ihres Lebensunterhaltes auszuüben.
ETT EDU (European Transfer of Travellers vocational Education)
Am 5. August 2011 wurde dieses Projekt im Rahmen des EU-Programms „Lebenslanges Lernen, Aktion Leonardo da Vinci Innovationstransfer“ bewilligt. Projektstart war der 1. Oktober 2011. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre. Das Projekt nutzt im Wesentlichen die Ergebnisse und Erkenntnisse der Vorgängerprojekte BeKoSch und eLVET.
ETT EDU macht die vielfältigen Fähigkeiten, die Schausteller innerhalb des Familienverbundes erwerben, transparent und ergänzt diese durch neue tätigkeitsrelevante Qualifikationen in einem Konzept des lebenslangen Lernens. Innerhalb des Projekts soll dieses nachhaltige Lernsystem zur beruflichen Bildung und Weiterbildung transferiert und weiter entwickelt werden.
Zielgruppe des Projekts sind Jugendliche aus Schausteller- und Zirkusfamilien aus den beteiligten Ländern Deutschland, Niederlande, Frankreich und dem Vereinigten Königreich.
Koordiniert wird ETT EDU durch das Berufskolleg Herne. Die Zusammensetzung des Partnerkreises, in dem die ausführenden Bildungseinrichtungen mit politisch verantwortlichen Institutionen, mit wissenschaftlichen Akteuren und insbesondere mit den in Bezug auf die Zielgruppe der Schausteller überaus relevanten Verbänden zusammengebracht werden konnten, gewährleistet die Projekt-Nachhaltigkeit.
Als nachhaltiges Ergebnis des Projektes wird von der Partnerschaft eine Europäische Berufsbeschreibung für den Beruf des Schaustellers nach dem EQF/EQR angestrebt.[8][9]