Schranke
Eine Schranke, Wegeschranke oder ein Schlagbaum (früher auch einfach: Schlag), in Österreich ein Schranken, in der Schweiz eine Barriere, ist eine bauliche Vorrichtung zum Sperren eines Weges, die aus einer beweglichen Stange auf ein bis zwei Stützen besteht.
Üblicherweise ist die Stange schwenkbar gelagert und die Rotationsachse ist im Gegensatz zu einem Tor waagerecht. Die geringe Abmessung einer Schranke ermöglicht dann, sie zum Öffnen nach oben zu klappen, was Grundfläche spart. Eine klassische Schranke ist ein zweiarmiger Hebel mit Gegengewicht, um den Kraftaufwand beim Öffnen und Schließen zu minimieren.
Erste weit verbreitete Anwendung fanden Schranken an Grenzübergängen, insbesondere während der Kleinstaaterei. Zur Einnahme von Zoll und anderen Abgaben können Schranken vergleichsweise einfach errichtet werden. Eine inzwischen veraltete Bezeichnung für einen Schlagbaum war daher „Zollstock“.[1] Mautstellen und Parkhäuser sind verbreitete Anwendungsfälle in der Gegenwart.
Im Verlauf der Industrialisierung wurden Schranken auch ein Mittel der Verkehrssicherheit, als sie an Bahnübergängen eingeführt wurden. Seit der Massenmotorisierung werden Forststraßen häufig durch Schranken versperrt. Nur dort sind noch einfache Ausführungen ohne Elektromotor verbreitet.
Eine moderne Schranke besteht nicht mehr aus Holz, sondern aus Stahl und zunehmend aus Leichtmetallen und Kunststoffen. Die leichteren Werkstoffe ermöglichen zusammen mit moderner Antriebstechnik kompaktere Schranken, die mittels Elektromotor zu öffnen sind, ohne weiterhin als zweiarmiger Hebel bemessen zu sein.
Rot-weiß gestreifte Schranken sind zumindest in Deutschland auch Verkehrszeichen, die Straßenflächen markieren, deren Befahren verboten ist.[2] An Grenzübergängen sind Schranken in den jeweiligen Nationalfarben gängig. Von Schranken ohne Kontrastfarben geht bei schlechten Sichtverhältnissen erhebliche Unfallgefahr aus.
An Bahnübergängen werden mitunter Halbschranken installiert, um die Hälfte der Straßenbreite als Fluchtweg frei zu halten, sodass niemand zwischen automatisch schließenden Schranken eingesperrt wird. Ursprünglich wurden Bahnschranken, die Mitte des 19. Jahrhunderts noch Drahtzugbarrieren hießen, von Schrankenwärtern bewegt. Bahnschranken waren früher häufig mit zusätzlichen metallenen Vorhängen als Unterkriechschutz ausgestattet. Es gibt auch Schranken mit aufgesetzten Scherengittern als Übersteigschutz. Insbesondere in der Parkraumbewirtschaftung werden inzwischen auch Knickarmschranken verwendet.
Im Bereich der Eisenbahnen des Bundes in Deutschland ist mehr als die Hälfte der Bahnübergänge mit Schranken ausgerüstet. Der Großteil der beschrankten Bahnübergänge ist dabei mit Halbschranken gesichert.[3]
Weblinks
Einzelnachweise
- Vgl. Werner Fried: Ein Schlagbaum in der Stadtmitte. Banngrenze zwischen Wellesweiler und Mittelbexbach. Auf der Website des Historischen Vereins Stadt Neunkirchen e. V.
- § 43 Verkehrseinrichtungen. In: Straßenverkehrs-Ordnung. Bundesministerium der Justiz. Abgerufen am 8. Juni 2013.
- Deutscher Bundestag (Hrsg.): Antwort der Bundesregierungauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Dr. Christian Jung, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/21003 –. Neuentwicklung einer Schnittstelle für Bahnübergänge zur Reduzierungvon Schließzeiten. Band 19, Nr. 21643, 17. August 2020, ISSN 0722-8333, S. 3. BT-Drs. 19/21643