Schneeberger Vertrag
Im Schneeberger Vertrag vom Oktober 1556 wurden Streitigkeiten über den genauen Grenzverlauf zwischen Böhmen und Sachsen geregelt.
Vorgeschichte
Am 14. Oktober 1546 wurde zwischen Kaiser Karl V. und Herzog Moritz von Sachsen der Prager Vertrag geschlossen. Moritz von Sachsen versprach u. a., das Vogtland und die sächsischen Bergstädte Gottesgab und Platten dem Königreich Böhmen zu übergeben.
Vertrag
Über den Verlauf der genauen Grenzziehung kam es öfters zu Streitereien. Erst mit den in einigen Quellen am 6. Oktober,[1] in anderen Quellen am 26. Oktober 1556[2] getroffene Schneeberger Vertrag wurde die Aufteilung der Herrschaft Schwarzenberg bestätigt. Platten und Gottesgab kam endgültig an Böhmen, Eibenstock und Schwarzenberg blieb jedoch bei Kursachsen. Im Juli 1558 wurden 32 Rainsteine[Anm. 1] gesetzt und 112 Rainbäume[Anm. 2] mit Kreuzen gekennzeichnet.
Verlauf der neuen Grenze
Die neue Grenzziehung erfolgte von Ost nach West entlang des Mückenbaches von dessen Mündung in das Pöhlwasser bis zur Quelle, von dort schnurgerade zur Quelle des Ortbachs und von dieser wiederum schnurgerade bis zur Einmündung des Breitenbachs in das Schwarzwasser, dann den Breitenbach aufwärts bis zur Mündung des Jugelwassers, weiter entlang des Jugelwassers bis zur Mündung des Pechhöfer Baches und diesem bis zur Quelle folgend und von dort schließlich schnurgerade bis zur Neudeker Grenze.
Weitere Vertragsgegenstände
Die bereits 1546 von Johann Friedrich I. mit Moritz getroffene Vereinbarungen über die halben Bergwerksrechte (den sogenannten Halbschied) an diesem Gebiet, den vollen Jagdrecht, das dem neuen Kursachsen unter Moritz nun zustand wurde von der Böhmischen Krone übernommen. Die Rechte zur Verleihung von Bergwerken blieb bei den jeweiligen Landesherren. Über die genauen Abrechnungen gab es öfters Beschwerden. Kurfürst August forderte auf dem Reichstag in Augsburg die genaue Abrechnung. Weitere Beschwerden erfolgten 1575, 1647 und 1750 und änderten an der Situation wenig. Durch den Rückgang des Bergbaues, auch durch den Wegzug von Bergleuten mit protestantischen Glaubens nach der Gegenreformation ins benachbarte Sachsen, kam es immer mehr zu Zuzahlungen, da auch die Besoldung der Plattener und Gottesgaber Bergbeamten geteilt wurden. Ab 1829 kam es zu Verhandlungen zur endgültigen Klärung. Erst durch den Erlass grundlegender Bergbauordnungen in Sachsen und Österreich-Ungarn führten zu vertraglichen Vereinbarungen und beide Seiten verzichteten auf wechselseitige Rechte und Ansprüche.
Literatur
- Historia Schneebergensis renovata – Schneebergische Stadt- und Berg-Chronic. 1716 (Digitalisat), erweiterter Nachdruck 1994, Teil eins, Seite 11
- Andreas Erb: Spezialinventar zum Bergbau in Platten und Gottesgab, in: Sächsisches Archivblatt 2/2006, S. 14 (Link zu Sächsisches Archivblatt 2/2006 Die Zeitschrift ist nicht direkt anrufbar, sie kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.) Der Aufsatz behandelt auch den Schneeberger Vertrag.
Weblinks
Anmerkungen
- Rainsteine sind Steine, die zur Markierung einer Grenze gesetzt werden. Dieser Begriff wurde schon im Mittelalter, nämlich 1387, verwendet. S. Lemma Rainstein im Deutschen Rechtswörterbuch (Link zum Digitalisat des Rechtswörterbuchs der Universität Heidelberg)
- Vgl. Nachweis in Anm. 1 („malbome“) und Rainbaum im Deutschen Rechtswörterbuch
Einzelnachweise
- Andreas Erb: Spezialinventar zum Bergbau in Platten und Gottesgab, in: Sächsisches Archivblatt 2/2006, S. 14 (Link zu Sächsisches Archivblatt 2/2006 Die Zeitschrift ist nicht direkt anrufbar, sie kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.), Abruf am 3. Jänner 2019
- Geschichte der Stadt Boži Dar auf der Webseite der Stadt Boží Dar, Abruf am 3. Jänner 2020