Schlussstein
Als Schlussstein oder Scheitelstein wird der Keilstein am höchsten Punkt („Scheitel“) eines Bogens, einer Kuppel oder eines Rippengewölbes bezeichnet.
Formen
Im Bogen ist der Schlussstein stets keilförmig, in der Kuppel oder im Gewölbe dagegen rund, meist mit Rippenansätzen; er kann auch als Knauf ausgebildet oder aus mehreren Stücken ringförmig zusammengesetzt sein, wobei die Mitte auch freibleiben kann (Opaion). Als Sonderform findet man in einigen Gewölben der Spätgotik den „hängenden Schlussstein“ bzw. Hängeknauf (siehe: Abhängling). Gelegentlich findet man an gotischen Gewölben Schlusssteine, die als in der Mitte offener Ring geformt sind. Sie dienten in den mittelalterlichen Passionsspielen dazu, dass durch diese Öffnungen Christusstatuen an einem Seil hinaufgezogen werden konnten, um die Himmelfahrt Christi szenisch darzustellen.[1]
Funktion
Im Gewölbebau spielt der Schlussstein eine entscheidende Rolle: erst wenn er eingesetzt ist, wird die Konstruktion selbsttragend, und das beim Bau errichtete hölzerne Lehrgerüst kann entfernt werden.
Dekor usw.
Aufgrund seiner besonderen Bedeutung und seiner zentralen Position wurde der Schlussstein von Bögen häufig bauplastisch verziert; schon der Schlussstein der Porta all’Arco, einziges gut erhaltenes Tor der Stadtmauer von Volterra aus der Zeit der Etrusker, trägt eine Kopf-Plastik zur Schau. Häufig trägt der Schlussstein das Wappen oder die Initialen des Erbauers, manchmal auch das Baujahr des Gebäudes. Reiche Verzierungen am Schlussstein von Gewölben waren besonders in der gotischen Baukunst üblich.
Beispiele
- Marienburg (14. Jh.)
- Cluny III (1088)
Siehe auch
Literatur
- Eintrag Schlußstein. In: Meyers Enzyklopädisches Lexikon. Bibliographisches Institut, Mannheim/Wien/Zürich 1973, Band 21, S. 152.
- Wilfried Koch: Baustilkunde; Band 2 – Burg und Palast. Sonderausgabe für Bassermann Verlag; Bertelsmann Lexikon Verlag, Gütersloh/München 1998, ISBN 3-8094-5007-3, S. 482.
Weblinks
Einzelnachweise
- Gottfried Kiesow: Kulturgeschichte sehen lernen. Bonn: Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Monumente Publ. Bd. 1, 2001, S. 70. Beispiele: Freiburger Münster, Predigerkirche Erfurt.