Schloss Furth (Polling)
Das Schloss Furth (auch Sitz Furth genannt) lag in dem gleichnamigen Ortsteil der heutigen Gemeinde Polling im Landkreis Mühldorf am Inn in Bayern.
Geschichte
Der Edelsitz Furth dürfte neueren Ursprungs sein, da sich kein nach diesem Ort nennendes Edelgeschlecht bzw. keine mittelalterlichen Schenkungen finden lassen.[1] Um 1490 erscheint der Sitz Furth erstmals in der Landtafel. Bereits damals war er mit dem Sitz Klugham vereint. Furth war auch eine Hofmark, hatte also die niedere Gerichtsbarkeit inne. Der Besitzer ist Wolfgang Klugheimer zu Furth. Die Familie der Klugheimer hat den Sitz noch 1551. Mitte des 16. Jahrhunderts sind die Taufkirchener im Besitz des Anwesens. Da Wolf Josef II. von Tauffkirchen zu Guttenburg ohne männliche Nachkommen verstarb, erbte seine Tochter Franziska den Sitz. Diese war mit Maximilian von Muggenthal verehelicht. Von 1734 bis mindestens 1780 finden sich hier die Freiherrn von Ruffini zu Tiefenburg. 1737 ist Furth ein Sitz mit einem Hofbau (Sedl). 1803 ist hier Franz Xaver Freiherr von Ruffin Eigentümer. Am 12. Dezember 1836 wird Klugham mit Furth sowie weiteren Landgütern (Schloss Tüßling) zu einem Fideikommiss zugunsten des Johann Nepomuk Freiherrn von Mandl-Deutenhofen und dessen männlichen Nachkommen zusammengefasst.[2]
Nach der Säkularisation von 1803 blieben die adeligen Hofmarken nun als Patrimonialgerichte bestehen. Bei der Bildung des Landgerichts Neumarkt und Haag 1838 wurden die Patrimonialgerichte Klugham und Furth diesem zugeschlagen.
Literatur
- Helmuth Stahleder: Altbayern Reihe I: Mühldorf am Inn. Die Landgerichte Neumarkt, Kraiburg und Mörmoosen und die Stadt Mühldorf. (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern Heft 36). Kommission für bayerische Geschichte (Hrsg.), Verlag Michael Lassleben, München 1976, ISBN 3-7696-9897-5.
Einzelnachweise
- Helmuth Stahleder, 1976, S. 48.
- Regierungsblatt für das Königreich Bayern: 1843 von Bayern, S. 203.