Scherversuch
Der Scherversuch dient der Untersuchung der Belastungsfähigkeit eines Werkstoffs gegen Abscherung.
Dazu wird ein definierter Rundstab in eine Schervorrichtung eingespannt und einer ständig wachsenden Scherkraft ausgesetzt, bis er abgeschert ist.[1] Die Abscherkraft Fm wird gemessen und auf die gesamte Scherfläche S0 aufgeteilt. Daraus ergibt sich die Scherfestigkeit τ:
In o. g. Formel stammt die 2 im Nenner daher, dass der Rundstab in den üblichen Schervorrichtungen meist an zwei Scherflächen abgeschert wird. Daher setzt sich die gesamte Scherfläche, die für die Formel relevant ist, aus der Summe von zwei (meist gleich großen) Einzelscherflächen S0 zusammen. Für die Einzelscherfläche eines Rundstabes gilt (zumindest annähernd):
mit dem Anfangs-Durchmesser des Rundstabs.
Literatur
- DIN ISO/TS 17892-10, Januar 2005. Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Laborversuche an Bodenproben – Teil 10: Direkte Scherversuche, (ISO/TS 17892-10:2004); Deutsche Fassung CEN ISO/TS 17892-10:2004, 2005, 16 S., Beuth Verlag GmbH[2]
Weblinks
Einzelnachweise
- Abbildung (Memento des Originals vom 17. September 2009 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- http://www.baufachinformation.de/literatur.jsp?bu=2003055016857