Rotes Hospital
Das Rote Hospital ist ein denkmalgeschütztes Gebäude in Pasewalk, einer Stadt im Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern.[1]
Geschichte
1806 existierten in Pasewalk zwei selbständige Hospitäler, St. Georg und St. Spiritus. Sie vereinigten sich 1812 zu einer gemeinsamen Stiftung. Mitte des 19. Jahrhunderts erwarb sie vor dem Prenzlauer Tor ein Grundstück, um dort einen Erweiterungsbau zu errichten.
Der zweigeschossige Bau entstand 1851 aus rotem Ziegelstein, der ihm auch den Namen gab. Neben einer Küche richtete man dort 16 Wohnungen mit Schlafräumen ein. Anfang des 21. Jahrhunderts sanierte die Stiftung das Gebäude. Dabei legte man einige Räume zusammen, so dass 12 Wohneinheiten zum Betreuten Wohnen entstanden. Zusätzlich setzt man die Fassade und das Dach instand.[2]
Architektur
Das Gebäude wurde im Stil der Neoromanik errichtet. Die symmetrisch aufgebaute Gebäudefront verfügt im Erdgeschoss über schlichte, ebenfalls in rotem Ziegelstein eingefasste Rundbogenfenster. Diese werden im darüber liegenden, durch ein Gesims optisch abgetrenntes Obergeschoss aufgenommen. Dort sind die Rundbogenfenster mit dreifach gekuppelten Ziegelsteinen verziert.
Literatur
- Stadt Pasewalk / FB Schule/Kultur (Hrsg.): Freizeitführer Pasewalk. 5. Auflage. Pasewalk 2012, S. 36.
Einzelnachweise
- Unterrichtung durch die Landesregierung: Bericht über die Erstellung der Denkmallisten sowie über die Verwaltungspraxis bei der Benachrichtigung der Eigentümer und Gemeinden sowie über die Handhabung von Änderungswünschen (Stand: Juni 1997) (PDF; 933 kB) Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 2/2880, 2. Wahlperiode 11. August 1997. Druckhaus Berlin-Mitte, Berlin 2005; abgerufen am 2. August 2014.
- Geschichte der Geistlichen Stiftung “St. Georg und St. Spiritus” (Memento des Originals vom 8. August 2009 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. abgerufen am 3. August 2014.