Reimport
Als Reimport wird die Wiedereinführung zuvor exportierter Waren bezeichnet. Die Wiedereinfuhr erfolgt, um Preisdifferenzen auf verschiedenen nationalen Märkten für gleiche Güter zu nutzen. Reimporte sind identische Güter wie die im Ursprungsland verkaufte Ware.[1]
Hintergrund
Durch Reimporte umgeht der jeweilige Importeur die vom Hersteller erstellten Preisvorgaben. Bei Reimporten innerhalb der Europäischen Union fallen keine Zölle an. Jedoch muss jede Ware aus einem Nicht-EU-Land durch den Zoll abgefertigt werden. Die Rückwaren aus dem Nicht-EU-Bereich können unter gewissen Bedingungen sogar zollfrei bleiben. Bezahlt werden müssen nur die Gebühren für die Einfuhr und die im jeweiligen Land fällige Mehrwertsteuer. Hierbei lohnt sich der Blick auf die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze der anderen EU-Länder. Deutschland hat mit 19 % eine recht niedrige Umsatzsteuer.[2] Voraussetzung für die problemlose Wiedereinfuhr ist, dass es sich um die gleiche Ware handelt wie bei der Ausfuhr; dafür ist der sogenannte Nämlichkeitsnachweis zu erbringen[3]. Dies kann bei Fahrzeugen beispielsweise durch Nennung der Fahrgestellnummer auf den Ausfuhr- und Einfuhrpapieren geschehen.
Auftreten
Reimporte finden nahezu ausschließlich bei Fahrzeugen und Pharmaka statt.
Fahrzeuge
In der Regel handelt es sich bei Reimporten von Fahrzeugen um Neuwagen. Seltener, aber auch möglich, sind Reimporte von Gebrauchtwagen. In diesem Fall werden die Fahrzeuge beispielsweise in Deutschland produziert und in ein anderes Land (meist EU-Land) als Neuwagen verkauft, dort eine gewisse Zeit gefahren, um dann anschließend als reimportierter Gebrauchtwagen in Deutschland gekauft werden zu können.
Pharmaka
Reimportarzneimittel sind von inländischen Pharmaunternehmen gefertigte und im EU-Ausland günstiger abgesetzte Arzneimittel, die von Importeuren zu einem günstigen Preis aufgekauft und in das Ursprungsland zurück verbracht werden. Da das Originalarzneimittel im Inland bereits eine Zulassung hat, ist für die reimportierten Medikamente lediglich ein vereinfachtes Zulassungsverfahren nötig, sofern nicht bereits eine EU-weit gültige Zulassung besteht. Für den Verkauf in Deutschland muss der Reimporteur anderssprachige Beipackzettel und Beschriftungen auf der äußeren Verpackung des Medikaments durch deutschsprachige ersetzen, da ausschließlich solche abgegeben werden dürfen. Der Reimport macht ca. 10 Prozent der Importarzneimittel aus, die restlichen 90 Prozent entfallen auf den Parallelimport.[4]
Einzelnachweise
- Was ist ein Reimport? In: www.Deutsche-apotheker-zeitung.de. Abgerufen am 22. Juni 2018.
- Umsatzsteuersätze in der Europäischen Union und in Drittstaaten. In: www.hk24.de. Abgerufen am 26. Juni 2018.
- Voraussetzungen. In: http://www.zoll.de. Abgerufen am 4. Juli 2018.
- Dagmar Fischer, Jörg Breitenbach (Hrsg.): Die Pharmaindustrie: Einblick – Durchblick – Perspektiven. 4. Auflage, 2013, Springer Spektrum, ISBN 978-3-662-54656-7, S. 27 ff.