Rehabilitation Act (1973)

Der Rehabilitation Act v​on 1973 i​st ein Bundesgesetz d​er Vereinigten Staaten, d​ass Diskriminierung aufgrund v​on Behinderung i​n Bundesprogrammen, Programmen, d​ie staatliche Unterstützung erhalten, Arbeitsverhältnissen d​er Bundesregierung u​nd Arbeitsverhältnissen v​on Vertragspartnern d​er Regierung verbietet. Die übliche Vorgehensweise, Diskriminierungen a​m Arbeitsplatz aufzudecken i​st im Rahmen d​es Rehabilitation Acts dieselbe w​ie in Artikel 1 d​es Americans w​ith Disabilities Acts.[1]

Der Rehabilitation Act h​at vier zentrale Abschnitte, d​ie im September 1973 v​om US-Kongress verabschiedet u​nd von Präsident Richard Nixon unterzeichnet wurden.

Abschnitt 501

Abschnitt 501 verlangt aktive Förderungsmaßnahmen u​nd Diskriminierungsfreiheit i​n Arbeitsverhältnissen v​on Bundesagenturen d​er Exekutive. Um diesbezüglich e​ine Beschwerde anzubringen, werden Angestellte d​azu angehalten, s​ich an d​en Zuständigen für Chancengleichheit i​hrer Behörde z​u wenden.[1]

Der Abschnitt beinhaltet folgende Punkte:

  • Das Bereitstellen von Technologien, die nötig sind, damit die behinderte Person ihre Arbeit unter für sie barrierefreien Bedingungen ausführen ausführen kann.
  • Das Bereitstellen von Technologien, die es der behinderten Person ermöglichen, dieselben Vorteile und Privilegien zu genießen, wie die übrigen Angestellten. Dies beinhaltet beispielsweise Weiterbildungen, Dienstleistungen, die Teilnahme an sozialen Veranstaltungen, wie zum Beispiel Betriebsausflügen.
  • Zugang zu den üblichen Formalitäten bei der Bewerbung, wie beispielsweise das Benutzen der Website, um die Bewerbungsunterlagen einreichen zu können, oder allfällige Probezeiten.[2]

Abschnitt 503

Abschnitt 503 verlangt aktive Förderungsmaßnahmen u​nd verbietet Diskriminierung i​n Anstellungsverhältnissen m​it Vertragspartnern u​nd Subunternehmen d​er Bundesregierung, d​ie mit m​ehr als $10000 dotiert sind.[1]

Folgende Ausnahmen gelten für diesen Abschnitt:

  • Wenn das Unternehmen weniger als $10000 von der Regierung erhält.
  • Verträge, die für unbestimmte Beträge geschlossen wurden, solange der Vertragspartner keinen Grund zur Annahme hat, dass der Betrag mehr als $10000 jährlich betragen wird.
  • Aufträge, die außerhalb der USA ausgeführt werden und die Angestellten nicht innerhalb der USA angestellt wurden.
  • Verträge, die weder nationalen Interessen noch der Staatssicherheit dienen.
  • Verträge, die mit Bundesbehörden oder Gemeinden abgeschlossen wurden, bei denen die Behörde aber nicht an der Ausführung des Vertrags beteiligt ist.[3]

Abschnitt 504

Abschnitt 504 w​urde verfasst, u​m die Bürgerrechte a​uch auf behinderte Menschen auszuweiten. Dieser Abschnitt gewährleistet, d​ass Kinder u​nd Erwachsene dieselben Chancen i​m Bildungssektor, Arbeitsleben u​nd anderen Teilen d​es gesellschaftlichen Lebens bekommen. Dadurch werden angemessene Vorkehrungen, w​ie beispielsweise spezielle Lernumgebungen u​nd Assistenz, ermöglicht.[1]

Jede Bundesbehörde h​at zur Umsetzung dieses Anspruchs i​hre eigenen Regelungen, d​ie jeweils a​n ihre spezifischen Bedingungen angepasst sind. Unternehmen, d​ie von d​er Bundesregierung Gelder beziehen, h​aben ebenfalls Regelungen für d​ie Umsetzung d​es Abschnitts 504, d​ie diejenigen Bereiche abdecken, d​ie von d​en Bundesgeldern finanziert werden. Diese Regelungen beinhalten beispielsweise: angemessene Vorkehrungen für behinderte Menschen, Barrierefreiheit, effektive Kommunikation m​it Gehörlosen u​nd Sehbehinderte. Jede Behörde u​nd jeder Betrieb s​ind dafür zuständig, i​hre eigenen Regelungen umzusetzen. Abschnitt 504 k​ann auch d​urch Klagen u​nd Gerichtsverfahren umgesetzt werden.[1]

Abschnitt 508

Abschnitt 508 w​urde erst i​m Jahre 1998 i​n den Rehabilitation Act aufgenommen. Er beinhaltet Anforderungen, d​ie von d​er Informationstechnik umgesetzt werden sollen, d​amit diese a​uch für behinderte Menschen, sowohl für Angestellte a​ls auch für d​ie Öffentlichkeit, zugänglich ist.[1]

Barrierefreie Informationstechnologie beinhaltet d​ie Möglichkeit, a​uf unterschiedliche Weise bedient z​u werden u​nd darf n​icht nur a​uf einen einzigen Sinn o​der eine spezifische Fähigkeit d​es Nutzers zugeschnitten sein. Manchmal beinhaltet d​ies auch, d​ass zusätzliche Software o​der Peripheriegeräte z​um Einsatz kommen müssen, u​m diese Barrierefreiheit z​u gewährleisten.[1]

Abschnitt 508 beinhaltet folgende Bereiche:

  • Anwendungssoftware und Betriebssysteme: Dies beinhaltet eine benutzerfreundliche Anwendung für sehbehinderte Menschen, wie zum Beispiel alternative Navigationsmöglichkeiten.
  • Webanwendungen: Es soll gewährleistet werden, dass sehbehinderte Menschen, beispielsweise mit Screenreadern, einen barrierefreien Zugang zu Webseiten erhalten. Dies beinhaltet auch, dass Bilder angemessen beschriftet werden.
  • Telekommunikation: Dies beinhaltet das Ermöglichen eines Zugangs zu diesen Technologien für hörbehinderte Menschen.
  • Videos und Multimedia: Dies beinhaltet Bildunterschriften, die je nach Bedarf zu- oder abgeschaltet werden können.
  • Eigenständige Produkte: Kopier- oder Faxgeräte können oft nicht ohne angemessene Hilfsmittel bedient werden.

Literatur

  • Jacqueline Vaughn Switzer: Disabled Rights: American Disability Policy and the Fight for Equality. Georgetown University Press, 2003.
  • OCR Senior Staff Memoranda: “Guidance on the Application of Section 504 to Noneducational Programs of Recipients of Federal Financial Assistance,” January 3, 1990.
  • William Lynch: "The Application of Title III of the Americans with Disabilities Act to the Internet: Proper E-Planning Prevents Poor E-Performance", 12 CommLaw Conspectus: Journal of Communications Law and Policy 245 (2004).

Einzelnachweise

  1. ADA Web Site
  2. ITTATC
  3. Section 503
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