Recht auf Mobilität
Das Recht auf Mobilität bezeichnet die Vorstellung, dass räumliche Mobilität ein Grund- bzw. Menschenrecht darstelle.
Philosophie
Nach dieser Vorstellung entsteht eine staatliche Verantwortung, die jedem Bürger ein Mindestmaß an Mobilität garantieren muss. Eine juristische Ableitung eines Grundrechts auf Mobilität aus dem Grundgesetz hat Michael Ronellenfitsch versucht.[1]
Unter Berufung auf ein Recht auf Mobilität fordern u. a. Die Linken[2], Teile der Gewerkschaften und einige Bürgerinitiativen die Ausweitung ermäßigter Fahrpreise im Öffentlichen Personennahverkehr nach sozialen Kriterien (Sozialtickets).
Siehe auch
- Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen im öffentlichen Personennahverkehr
- Aktion Roter Punkt
- Nulltarif
- Orientierungs- und Mobilitätstraining – die alltägliche Handhabung des Weißen Langstockes durch Menschen, die blind sind und mit diesem selbständig mobil sein wollen.
Einzelnachweise
- U.a. Ronellenfitsch, Michael: Mobilität: Vom Grundbedürfnis zum Grundrecht?, DAR 1992, S. 321–325, ders.: Die Verkehrsmobilität als Grund und Menschenrecht - Betrachtungen zur "zirkulären" Mobilität in der Europäischen Union, JöR 44 (1996), 168–203
- Fraktion Die Linke. im Bundestag: Sozialticket (Memento des Originals vom 19. August 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. .
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