Ratschlag
Ein Ratschlag, auch Rat oder Empfehlung, ist eine meistens unverbindliche, in der Regel verbale Unterstützung. Sie kann von einer nahestehenden Person wie einem Freund oder dem Lebenspartner oder einer außenstehenden Person wie einem Arzt oder Berater erfolgen. Ein Ratschlag ist üblicherweise keine direkte Lösung eines Problems, sondern zeigt den ersten Schritt in Richtung eines gewünschten Ergebnisses auf. Dazu gibt er Hinweise auf mögliche Lösungen oder fasst die Lage aus einer anderen Perspektive zusammen. Gelegentlich werden Ratschläge in unverständlicher oder verschlüsselter Form gegeben, z. B. durch ein Orakel oder als Paradoxe Intervention.
Ratschläge finden sich darüber hinaus in Form von Ratgeberjournalismus; so in vielen Zeitschriften (z. B. Guter Rat, häufig in eigenen Rubriken), in speziellen Ratgeber-Büchern und in speziellen Ratgeber-Sendungen im Fernsehen (z. B. ARD-Ratgeber).
Unverbindliche Ratschläge im Alltag, z. B. die Erkundigung nach dem Weg zum Rathaus, sind gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht schadenersatzpflichtig, falls sie falsch sind.
Im schweizerischen Kanton Basel-Stadt bezeichnet Ratschlag eine Vorlage des Regierungsrates (Exekutive) an den Grossen Rat (Legislative); er enthält nebst dem Gesetzesentwurf Ausführungen zu dessen Entstehung, zu den Ergebnissen eines allfälligen Vernehmlassungsverfahrens sowie Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen.
Ursprung
Das deutsche Wort Rat bezeichnet ursprünglich die Mittel, die zum Lebensunterhalt notwendig sind (vgl. Hausrat oder Vorrat). Raten bedeutete ursprünglich sich geistig etwas zurechtlegen, überlegen, sich etwas aussinnen, Vorsorge treffen, vorschlagen, empfehlen.
Weit verbreitet ist die Deutung, im Wort Ratschlag stecke Schlag, und ein Ratschlag bedeute daher etwas Aggressives. Ursprünglich bedeutete der Ratschlag jedoch den Beratungskreis schlagen, den Kreis für eine Beratung abgrenzen. Es wird ein Rat einberufen, beispielsweise ein Gemeinderat oder Stadtrat. Bei einem solchen Rat handelt es sich um ein Gremium, welches sich um die Belange von Bürgern kümmert. Man spricht auch von sich beratschlagen.