Rathaus Salzmünde
Das Rathaus von Salzmünde ist ein Baudenkmal in der Gemeinde Salzatal im Saalekreis in Sachsen-Anhalt.
Baubeschreibung und Geschichte
In der Siedlung zwischen Salzmünde und Schiepzig, die als Ausdruck des neuen Selbstbewusstseins des Ortes entstand und heute Rathaussiedlung genannt wird, entstand in den Jahren 1921 und 1922 ein Rathaus im fränkischen Stil. Es ist ein typisches Werk des Eklektizismus, vereint gotische Fenster und Türen mit Rundbogenfenstern, Fachwerkerkern, einem Balkon-Vorbau aus Stein und Verschieferungen am Uhren-Giebel. Der Architekt war Paul Grempler, von dem im nahen Halle (Saale) ein Teil der Bebauung des Rathenauplatzes sowie das Kino Urania 70 stammt.[1]
Anfangs befanden sich im Rathaus auch Bad und Bibliothek für die Angestellten der Wentzelschen Betriebe sowie Wohnungen für den Saatzuchtdirektor und den Sozialsekretär.[2] Vor dem Gebäude entstand ein Brunnen.[3] Das Rathaus ist Monument einer stehengebliebenen Entwicklung. Es wurde in der Voraussicht erbaut, dass Salzmünde zur Stadt erhoben werden würde, was dann aber nicht geschah. Es steht unter Denkmalschutz und ist im Denkmalverzeichnis mit der Nummer 094 55143 registriert. Heute ist das Gebäude Verwaltungssitz der Gemeinde Salzatal.[4]
Literatur
- Georg Dehio: Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler. Sachsen Anhalt II. Regierungsbezirke Dessau und Halle. Deutscher Kunstverlag, München/Berlin 1999, ISBN 3-422-03065-4.
- Denkmalverzeichnis Sachsen-Anhalt, Band 5, Saalkreis, erarbeitet von Sabine Meinel und Birthe Rüdiger, fliegenkopf Verlag, Halle 1997, ISBN 3-910-147-64-X.
Weblinks
- Rathaus Salzmünde, Saalekreis im Bild (mit 8 Fotos)
Einzelnachweise
- Dehio, S. 736–737.
- Denkmalverzeichnis, 5, S. 108.
- Brunnen Salzmünde, Saalekreis im Bild, abgerufen am 16. November 2016.
- Denkmalverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt (PDF; 9,9 MB) – Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (der Abgeordneten Olaf Meister und Prof. Dr. Claudia Dalbert; Bündnis 90/Die Grünen) – Drucksache 6/3905 vom 19. März 2015 (KA 6/8670).