Plackerer
Als Plackerer (auch Plakerer oder Placker) bezeichnete man einen Adligen (beispielsweise einen Ritter), der Händler oder Städte ausraubt. Dies trat ab dem 12. Jahrhundert verstärkt auf. Im Gegensatz zum Fehder, der eine Warnung vor seinem Raubzug schickt (Fehdebrief) und damit den Raub legitimiert (bis zum „ewigen Landfrieden“ 1495), greift der Plackerer überraschend an und verübt damit ein Verbrechen, das als Plackerei bezeichnet wurde. Dies ist üblicherweise gemeint, wenn von Raubrittern gesprochen wird.
Siehe auch
Literatur
- Placker. In: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 10, Heft 7/8 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 2000, ISBN 3-7400-0988-8 (adw.uni-heidelberg.de).
- Ulrich Baron: Placker, Schnapphähne, Staudenhechte. In: Die Welt, 27. Juli 2002
Weblinks
Wiktionary: Plackerei – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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