Pfarrkirche Hollenegg

Die römisch-katholische Pfarrkirche Hollenegg steht mittig im zweiten Hof vom Schloss Hollenegg im Ort Hollenegg in der Marktgemeinde Bad Schwanberg im Bezirk Deutschlandsberg in der Steiermark. Die auf den heiligen Ägidius geweihte Pfarrkirche gehörte bis Ende August 2018 zum dann aufgelösten Dekanat Deutschlandsberg in der Diözese Graz-Seckau, seit Auflassung dieses Dekanates liegt sie im Seelsorgeraum Südweststeiermark.[1] Die Kirche steht unter Denkmalschutz.

Kath. Pfarrkirche hl. Ägidius mittig im zweiten Hof vom Schloss Hollenegg
BW

Geschichte

Eine Kirche wurde um 1165 genannt. Eine Pfarre 1445. Der Kirchenneubau wurde wohl mit dem Baumeister Johann Fuchs erbaut und 1778 geweiht.

Architektur

Der elliptische Hauptraum hat vier Nischenausbildungen zwischen den vorspringenden Wandpfeilern an den Längsseiten. Im Süden ist der rechteckige Chor. Im Norden steht der Turm mit zwei quadratischen Anbauten und einer vorgelegten Fassade.

Beim Eingang ist ein Wappenstein des Friedrich von Hollenegg, gestorben 1368. Außen sind vier schöne figurale Renaissance-Grabsteine der Herren von Hollenegg und ihren Gattinnen aus Rotmarmor aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, bemerkenswert hier das Epitaph des Friedrich von Hollenegg, gestorben 1528.

Ausstattung

Die Einrichtung ist Rokoko. Die Altarblätter der Seitenaltäre malte nach der Signatur Phi. Carolus Laubman 1753.

In den Arkaden der Westseite sind bemerkenswerte Totenschilde mit vorzüglichen heraldischen Schnitzreliefs und eine dazugehörige figurale Tumbaplatte aus weißgrauem Marmor aus dem ersten und zweiten Viertel des 16. Jahrhunderts.

Es gibt eine Glocke aus 1767.

Literatur

Commons: Pfarrkirche Sankt Ägydius Hollenegg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Gerhard Fischer: Die katholische Kirche in der Steiermark geht neue Wege. Zusammenlegung der Dekanate Deutschlandsberg und Leibnitz zur Region Süd-West-Steiermark. Wochenzeitung Weststeirische Rundschau vom 31. August 2018. 91. Jahrgang Nr. 35, S. 2.

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