Perinatalzentrum
Perinatalzentren (griechisch perí „um - herum“ und lateinisch natalis „die Geburt betreffend“) sind in Deutschland Einrichtungen zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen. Maßgeblich ist eine Vereinbarung der Kostenträger mit den Leistungserbringern, gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SBG V.
Anforderungen
In der derzeit gültigen Vereinbarung vom 1. Januar 2006[1] sind die folgenden Anforderungen an Perinatalzentren festgelegt.
- Level-1-Zentren werden von anerkannten Neonatologen und ärztlichen Geburtshelfern geleitet und haben räumlich miteinander verbundene Entbindungsstationen, Operationssäle und Neugeborenen-Intensivstationen mit mindestens sechs Plätzen. Sie verfügen unter anderem über ständige Arztbereitschaft und einen Neugeborenen-Notarzt für die Nachbarabteilungen. Besondere Risikoschwangerschaften, zum Beispiel Mehrlingsschwangerschaften ab drei Kindern, sollen nur in Level-1-Zentren entbinden.
- Level-2-Zentren müssen bei sonst ähnlichen Kriterien nur vier Intensivpflegeplätze für Neugeborene vorhalten. Sie sollen einfache Risikogeburten, etwa von Zwillingen oder bei Gestosen, versorgen.
- Perinatalzentren der Level 1 und 2 müssen ab dem Jahr 2017 für jedes intensivtherapiebedürftige Frühgeborene und für je zwei intensivüberwachungsbedürftige Frühgeborene eine Kinderkrankenpflegekraft zur Verfügung stellen.[2]
- Perinatale Schwerpunkte haben Einrichtungen, um plötzliche kindliche Notfälle aus dem Normalbetrieb der Geburtsabteilung für begrenzte Zeit zu versorgen. Sie werden von Kinderärzten geleitet und haben Beatmungsplätze, aber keine spezielle Intensivstation.
- Normale Geburtskliniken sollen nur Schwangere ohne Risikofaktoren und zeitgerechte Geburten betreuen. Dies sind 90 % aller Geburten.
Die Abteilungen weisen die Erfüllung der Voraussetzungen gegenüber den Krankenkassen bei den örtlichen Pflegesatzverhandlungen nach.
Krankenhäuser, die zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen zugelassen sind, konnten ab 2013 ihre Ergebnisdaten auf einer neuen Internetplattform bereitstellen. Diese enthalten Statistiken über die Häufigkeit von Hirnblutungen, Netzhauterkrankungen und entzündlichen Darmerkrankungen sowie die Sterblichkeitsraten bei Frühgeborenen. Die neue Plattform wurde vom AQUA-Institut im Auftrag des G-BA vorbereitet,[3] ab 2015 müssen alle Perinatalzentren ihre Daten veröffentlichen.[4]