Pensionskasse Kanton Solothurn
Die Pensionskasse Kanton Solothurn (PKSO) mit Sitz in Solothurn ist eine selbständige öffentlich-rechtliche schweizerische Vorsorgeeinrichtung. Sie versichert das Staatspersonal des Kantons Solothurn, die Lehrkräfte der solothurnischen Kantons-, Berufs- und Volksschulen sowie die Mitarbeitenden der ihr mit Vertrag angeschlossenen Unternehmungen im Rahmen der 2. Säule.
Pensionskasse Kanton Solothurn | |
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Rechtsform | selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt |
Gründung | 1957 (Fusion) |
Sitz | Solothurn, Schweiz |
Leitung | Reto Bachmann (Direktor) Beat Käch (Präsident Verwaltungskommission) |
Umsatz | 4,5 Mia. CHF (2015) |
Branche | Berufliche Vorsorge |
Website | www.pkso.ch |
Die Pensionskasse Kanton Solothurn entstand 1957 aus dem Zusammenschluss der Pensionskasse für das Solothurnische Staatspersonal, der Roth-Stiftung sowie der Pensionskasse der Kantonsschule.
Bis 31. Dezember 2014 lautete der Name «Kantonale Pensionskasse Solothurn». Aufgrund des Volksentscheides anlässlich der Abstimmung vom 28. September 2014 wurde die Hauptvariante des PKG angenommen. Das neue Pensionskassen-Gesetz ist auf anfangs 2015 in Kraft getreten. Damit verbunden erfolgte der Namenswechsel auf «Pensionskasse Kanton Solothurn».
Ende 2015 waren ihr 183 Arbeitgeber, davon 70 mit Anschlussverträgen mit insgesamt 11.579 aktiv Versicherten sowie 5.225 Leistungsbezügern angeschlossen. Die Vermögensanlagen beliefen sich Ende 2015 auf 4,5 Milliarden Schweizer Franken.
Rechtsgrundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz, FZG), die dazugehörigen Verordnungen sowie das Staatspersonalgesetz des Kantons Solothurn mit der dazugehörigen Verordnung. Zu den Rechtsgrundlagen zählen zudem das Gesetz über die Pensionskasse Kanton Solothurn (PKG), das Vorsorgereglement der Pensionskasse Kanton Solothurn (VOR) und das Organisations- und Geschäftsreglement (OrG).
Organisation
Oberstes Organ der Pensionskasse Kanton Solothurn ist die Verwaltungskommission, bestehend aus 14 Mitgliedern und einem Vertreter oder einer Vertreterin der Pensionierten mit Antragsrecht, aber ohne Stimmrecht. Diese setzt sich paritätisch aus je sieben Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Der Regierungsrat wählt die Vertreter oder die Vertreterinnen der Arbeitgeber, ausgenommen die Vertreter oder Vertreterinnen der Träger der Volksschulen, welche vom Verband Solothurner Einwohnergemeinden bezeichnet werden. Das operative Geschäft wird vom Direktor geleitet.