Papstwahldekret
Das Papstwahldekret vom 13. April 1059 wurde auf der Ostersynode im Lateran durch die Päpstliche Bulle In nomine Domini verkündet. Papst Nikolaus II. regelte darin die Wahl der künftigen Päpste. Erstmals wurde darin der Kreis der Papstwähler auf die Kardinäle beschränkt (diese Regelung ist bis heute in Kraft). Spätere Modifikationen erweiterten die Papstwahlordnung um die Zweidrittelmehrheit (auf dem 3. Laterankonzil 1179) und das Konklave (auf dem 2. Konzil von Lyon 1274), wodurch die wesentlichen Eckpfeiler der bis heute gültigen Form der Papstwahl geschaffen wurden.
Mit diesem Dekret wurde das Wahlrecht zunächst an die Kardinalbischöfe übertragen, die niedriger rangierenden Kardinalpriester und -diakone sollten nachträglich zustimmen. Der Kaiser und dessen Nachfolger erhielten ein, eher allgemein formuliertes, Bestätigungsrecht („Königsparagraph“) zugesprochen. Mit der Verabschiedung dieses Dokuments sollte der Wahl von Gegenpäpsten entgegengesteuert und ein rechtsverbindlicher Modus zukünftiger Papstwahlen geschaffen werden.
Die Begründung für die Promulgation des ersten Papstwahldekrets
Das Dekret wurde erlassen, da es durch das innerkirchliche Schisma mit Benedikt X. einen Gegenpapst gab. Er hatte zwar nach dem alten Brauch, wie er in den Kanones gefordert wird, die Papstwürde erlangt. Jedoch hatten die römischen Adligen, die ihn auf dem Stuhl Petri haben wollten, anscheinend nicht an Geld gespart, um sicherzugehen, dass er trotz der Ablehnung durch die Kardinalbischöfe durch Klerus und Volk die laudatio erhielt. Aus diesem Grund wurde Benedikt X. Simonie vorgeworfen. Das Papstwahldekret wurde demnach erlassen, um zukünftig simonistische Begleitumstände bei der Papsterhebung zu unterbinden. Da Nikolaus II. selbst jedoch durch einen Teil der Kardinäle zum Papst gewählt worden war, sieht der Großteil der historischen Forschung in der Entstehung des ersten Papstwahldekrets durchaus auch tagespolitische, der Legitimation Nikolaus’ II. dienliche Hintergründe[1].
Der formale und sachliche Aufbau des Dekrets
Das Dekret ist der äußeren Form nach ein Synodalkanon. Es ist weitgehend nach dem Vorbild einer kanzleigemäßen Papsturkunde aufgebaut. Seine Bestandteile sind das Eingangsprotokoll, der Kontext und das Eschatokoll. Das Eingangsprotokoll gibt unter Datums- und Ortsangabe über die auf der Synode Anwesenden und den Vorsitz des Papstes Nikolaus Auskunft. Im Eschatokoll befinden sich die Unterschriften des Papstes, der Mitglieder der römischen Kirche, der Erzbischöfe und der Bischöfe – in dieser Reihenfolge. Der Kontext wird durch die Worte des Eingangsprotokolls „pontifex (sc. Nikolaus) ... inquit“ eingeleitet und gibt in direkter Rede wieder, was Nikolaus den Anwesenden vorgetragen habe. Der Kontext ist in drei Teile gegliedert: die Vorgeschichte (narratio), die eigentlichen Bestimmungen (dispositio) und die Strafandrohung bei Übertretung dieser Bestimmungen (Poenformel, comminatio).
Die narratio enthält die rechtliche Begründung des Dekrets: mit ihm soll Vorsorge getroffen werden, dass nicht erneut ähnliche Vorgänge wie nach dem Tod Stephans IX. eintreten. Die dispositio befasst sich mit dem Vorgang der Wahl und mit den Befugnissen des Gewählten vor dessen Inthronisation.
Neben den eigentlichen Bestimmungen des Papstwahldekrets versandte Nikolaus II. das maßgeblich von Petrus Damiani formulierte ausführliche Synodalschreiben Vigilantia Universalis zur allgemeinen Verbreitung der Beschlüsse innerhalb der westlichen Christenheit.
Bestimmungen über die Wahl
- Wahlordnung (ordo electionis): Die Kardinalbischöfe sollen sorgfältig beraten und die Kardinalkleriker hinzuziehen. Der übrige Klerus und das Volk sollen im Nachhinein der Wahl beipflichten.
- Kandidat: Es gibt die Möglichkeit, dass der künftige Papst nicht aus der römischen Kirche stammt, falls dort eine geeignete Persönlichkeit für diese Position fehlt.
- Ort: Wenn die Wahl aus bestimmten Gründen nicht in Rom stattfinden kann, so darf sie auch an einem anderen, beliebigen Ort stattfinden.
Literatur
- Bernhard Hülsebusch, Der Stellvertreter Jesu – Geheimnis und Wahrheit der Papstwahl, St. Benno Buch- und Zeitschriftenverlagsgesellschaft, Leipzig, 2002, ISBN 3-7462-1501-3
- Detlev Jasper, Das Papstwahldekret von 1059. Überlieferung und Textgestalt, Sigmaringen: Thorbecke 1986 (Beiträge zur Geschichte und Quellenkunde des Mittelalters, 12) ISBN 3-7995-5712-1
- Hans-Georg Krause, Das Papstwahldekret von 1059 und seine Rolle im Investiturstreit. Rom 1960
- Johannes Laudage/Matthias Schrör (Hrsg.), Der Investiturstreit. Quellen und Materialien. 2., völlig überarbeitete und stark erweiterte Auflage. Böhlau, Köln/Weimar/Wien 2006, ISBN 3-8252-2769-3, Text Nr. 10, S. 67 ff. (lateinisch/deutsch)
Weblinks
Einzelnachweise
- Matthias Schrör: Metropolitangewalt und papstgeschichtliche Wende (= Historische Studien. Nr. 494). Matthiesen, Husum 2009, ISBN 978-3-7868-1494-8, S. 113.