Normenhierarchie (Schweiz)

Die Normenhierarchie der Schweiz beschreibt die Normenhierarchie der Schweizer Rechtsquellen. Sie hat Bedeutung für das Legalitätsprinzip.

In der Schweiz gilt folgende Gliederung:

  1. Bundesverfassung, Staatsverträge
  2. Gesetze
  3. Verordnungen
  4. Dienstweisungen

Bundesverfassung, Staatsvertrag

Die Bundesverfassung (BV) und die Staatsverträge sind die Rechtsquellen auf oberster Stufe.

Änderungen oder neue Verträge benötigen immer die Zustimmung des Volkes und ein Ständemehr.

Gesetz

Die Bundesgesetze sind Rechtsquellen der zweiten Stufe. Diese dürfen in keinem Widerspruch zur Verfassung und Staatsverträgen stehen. Bei einem Widerspruch zur Verfassung kommen die Bundesgesetze jedoch dennoch zur Anwendung (siehe ausführlicher: Verfassungsgerichtsbarkeit#Schweiz).

Zusätzlich benötigen sie eine Rechtsgrundlage, folgendes Beispiel:

Das Schweizer Bürgerrechtsgesetz ist gestützt auf die Artikel 43 Absatz 1, 44 und 68 der Bundesverfassung erlassen worden.

Die Bundesgesetze werden durch die Legislative, das heisst Bundesversammlung erlassen, und unterstehen dem fakultatives Referendum.

Verordnung

Als Nächstes in der Hierarchie kommen die Verordnungen. Diese werden üblicherweise vom Bundesrat erlassen.

Diese dürfen analog den Gesetzen in keinem Widerspruch zu übergeordneten Rechtsquellen stehen.

Dienstweisung

Die Dienstweisungen (auch: Dienstanweisungen) sind Bestimmungen für den Vollzug der Behörden und Verwaltungen. Diese werden durch die zuständige Bundesverwaltung erlassen.

Dienstweisungen regeln detaillierte Verfahrensabläufe für den Vollzug der Gesetze und Verordnungen bei den Behörden selber und haben keinerlei gesetzlichen Charakter.

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