Naturschutzgebiet Kalkbuchenwald Selschede
Das Naturschutzgebiet Kalkbuchenwald Selschede mit 16,8 ha Flächengröße liegt südlich des Weilers Selschede bzw. westlich von Westenfeld im Stadtgebiet von Sundern und im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 2019 mit dem Landschaftsplan Sundern durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Vorher war das Gebiet ohne Schutzausweisung und für die Erweiterung des Steinbruchs in Westenfeld vorgesehen. Im Osten grenzt das NSG direkt an den in Betrieb befindlichen Westenfelder Steinbruch. Im Westen geht das NSG bis fast zur Bebauung von Sundern-Oberröhre. Im Norden und Süden liegen meist Ackerflächen.[1]
Beschreibung
Beim NSG handelt es sich um einen Waldmeister-Buchenwald auf einem in Ost-West-Richtung langgestreckte Kalkbergrücken. Der Waldmeister-Buchenwald wird durch Fichtenbestände und eine Hochspannungsleitung in mehrere Teile gegliedert. Der Landschaftsplan führt zum Naturschutzgebiet aus: „Am nach Norden stärker abfallenden Gelände kommen lokal Altbuchen, Buchen-Totholz sowie Eichen vor. Die besonders artenreiche Krautschicht des Buchenwaldes ist dicht bis geschlossen ausgebildet. Vor allem auf der Bergkuppenlage bildet das gesellschaftscharakterisierende Perlgras einen geschlossenen Pflanzenteppich. Auch in den teilweise aufgelichteten Fichtenbeständen kommen sowohl randlich als auch im Bestandesinneren die typischen Arten des Waldmeister-Buchenwaldes vor und zeigen das ökologischen Potential dieser Flächen an. Neben stellenweise flächig hervortretenden Felsrippen kommen noch ehemalige kleinere Abgrabungen sowie Geröllablagerungen im Gebiet vor. Einzelne Stechpalmen kommen im Wald vor und sind stark verbissen. Entlang der Grenze im Nordwesten wird der Waldrand auf langer Strecke durch eine breite, dichte artenreiche Hecke gebildet.“[1]
Im NSG welches zum Hellefelder Kalk gehört, wurde eine artenreiche Schneckenfauna nachgewiesen.[2]
Einsatz des ehrenamtlichen Naturschutzes für NSG-Ausweisung
Der Kalkbuchenwald Selschede wurde im Herbst 2008 vom Hochsauerlandkreis auf Druck des ehrenamtlichen Naturschutzes, genauer des BUND-HSK und des Verein für Natur- und Vogelschutz im Hochsauerlandkreis, einstweilig als Naturschutzgebiet sichergestellt. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hatte zuvor dieses Gebiet als naturschutzwürdig eingestuft. Die Fläche sollte ursprünglich zur Steinbruch-Erweiterung des östlichen Steinbruchs genutzt werden. Im August 2016 lief die Sicherstellung, nach mehreren Verlängerungen, endgültig aus, da die maximale Zeit einer Sicherstellung überschritten war und die Neuaufstellung des Landschaftsplanes Sundern nicht in Kraft treten war. Ein Drittel der Östlichen Teilfläche des NSG wurde darauf gerodet und zum großen Teil mit Fichten angepflanzt. In der restlichen Fläche wurden kleine Bäume und die Bodenvegetation mit schweren Forstmaschinen total zerstört.[3][4][5]
Schutzzweck
Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung zum:
- „Schutz, Erhaltung und Optimierung eines artenreichen Kalkbuchenwaldes mit teils anstehendem Fels und seinen Lebensgemeinschaften.“
- „Das NSG dient auch der nachhaltigen Sicherung von Vorkommen seltener Tier- und Pflanzenarten.“[1]
Gebot für NSG
Für das NSG wurde das Gebot festgeschrieben, die festgesetzte Ausdehnung des Laubwaldes auf das gesamte NSG unter Zahlung eines angemessenen Ausgleichs erfolgt.[1]
Literatur
- Hochsauerlandkreis: Landschaftsplan Sundern. Meschede 1993.
- Hochsauerlandkreis: Landschaftsplan Sundern – Neuaufstellung. Meschede 2019.
Weblinks
Einzelnachweise
- Landschaftsplan Sundern - Neuaufstellung, S. 92 ff. (PDF) Abgerufen am 29. April 2019.
- Kalus Korn: Die Mollusken auf dem Hellefelder Kalk zwischen Sundern und Meschede (Sauerland) Schriften zur Malakozoologie, Haus der Natur-Cismar 1990
- Naturschutz steht ganz oben an Sauerlandkurier vom 25. August 2009
- Sundern – Kalkbuchenwald Selschede … keine ordentliche Forstwirtschaft sondern pure Zerstörung dorfinfo.de vom 23. April 2017
- Martin Lindner: Neuaufstellung des Landschaftsplans Sundern rechtskräftig. Irrgeister 36, 2019:17-22