Nationalratswahlkreis Tessin-Süd
Der Nationalratswahlkreis Tessin-Süd war ein Wahlkreis bei Wahlen in den Schweizer Nationalrat. Er bestand von 1851 bis 1919 (Einführung des heute üblichen Proporzwahlrechts) und umfasste den südlichen Teil des Kantons Tessin.
Wahlverfahren
Hierbei handelte es sich um einen Pluralwahlkreis. Dies bedeutet, dass zwar mehrere Sitze zu verteilen waren, jedoch das Majorzwahlrecht zur Anwendung gelangte. Im Sinne der romanischen Mehrheitswahl benötigte ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen, um gewählt zu werden. Zur Verteilung aller Sitze waren unter Umständen mehrere Wahlgänge notwendig. Jeder Wähler hatte so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben waren.
Bezeichnung und Sitzzahl
Tessin-Süd ist eine inoffizielle geographische Bezeichnung. Im amtlichen Gebrauch üblich war eine über die gesamte Schweiz angewendete fortlaufende Nummerierung, geordnet nach der Reihenfolge der Kantone in der schweizerischen Bundesverfassung. Aufgrund der wechselnden Anzahl im Laufe der Jahre erhielten manche Wahlkreise mehrmals eine neue Nummer. Tessin-Süd trug ab 1851 (erstmalige Anwendung eines einheitlichen Bundesgesetzes) die Nummer 41, ab 1863 die Nummer 39, ab 1872 die Nummer 40, ab 1881 die Nummer 41, ab 1890 die Nummer 44 und ab 1902 die Nummer 42.
Tessin-Süd hatte eine wechselnde Anzahl an Sitzen zur Verfügung:
- 1851 bis 1878: 3 Sitze
- 1881 bis 1899: 2 Sitze
- ab 1902: 4 Sitze
Ausdehnung
Das Gebiet des Wahlkreises wurde am 21. Dezember 1850 mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes» erstmals verbindlich festgelegt, nachdem 1848 der ganze Kanton noch einen einzigen Wahlkreis gebildet hatte.[1] Er umfasste:
- im Bezirk Bellinzona den Kreis Giubiasco
- den Bezirk Lugano
- den Bezirk Mendrisio
Gemäss dem «Bundesgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath» vom 3. Mai 1881 erfolgte eine markante Verkleinerung, als der Kreis Giubiasco sowie grössere Gebiete im Bezirk Lugano abgetrennt und dem Wahlkreis Tessin-Nord angefügt wurden.[2] Durch diesen Zuschnitt sollten den Tessiner Liberalen zumindest zwei Sitze garantiert werden. Der Wahlkreis Tessin-Süd erhielt in der Folge den spöttischen Spitznamen «Circondarietto» (Wahlkreislein). Er umfasste neu:
- im Bezirk Lugano die Kreise Agno, Carona, Ceresio, Lugano und Pregassona
- den Bezirk Mendrisio
Mit dem «Bundesgesetz betreffend die Nationalratswahlkreise» vom 4. Juni 1902 wurde der Bezirk Lugano wieder in einem Wahlkreis vereinigt, ausserdem kamen zwei Gemeinden des Bezirks Bellinzona auf der Südseite des Monte Ceneri hinzu.[3] Nun umfasste der Wahlkreis:
Zu einer letzten Gebietsveränderung kam es mit dem «Bundesgesetz betreffend die Nationalrathswahlkreise» vom 23. Juni 1911, indem die beiden zum Bezirk Bellinzona gehörenden Gemeinden zurück zum Wahlkreis Tessin-Nord gelangten.[4] Tessin-Süd umfasste zuletzt:
- den Bezirk Lugano
- den Bezirk Mendrisio
1919 wurden die zwei Tessiner Wahlkreise zum heute noch bestehenden Nationalratswahlkreis Tessin zusammengelegt, in welchem das Proporzwahlrecht gilt.
Nationalräte
- G = Gesamterneuerungswahl
- E = Ersatzwahl bei Vakanzen
- (A) = Ergebnis annulliert
Quelle
- Erich Gruner: Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat 1848–1919. Band 3. Francke Verlag, Bern 1978, ISBN 3-7720-1445-3.
Einzelnachweise
- Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes (vom 21. Dezember 1850). (PDF, 676 kB) In: Bundesblatt Nr. 61 vom 28. Dezember 1850. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 1. November 2014.
- Bundesgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath (vom 3. Mai 1881). (PDF, 288 kB) In: Bundesblatt Nr. 20 vom 10. Mai 1881. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 1. November 2014.
- Bundesgesetz betreffend die Nationalratswahlkreise (vom 4. Juni 1902). (PDF, 281 kB) In: Bundesblatt Nr. 24 vom 11. Juni 1902. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 1. November 2014.
- Bundesgesetz betreffend die Nationalrathswahlkreise (vom 23. Juni 1911). (PDF, 296 kB) In: Bundesblatt Nr. 26 vom 28. Juni 1911. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 1. November 2014.