Nationalratswahlkreis Graubünden-Nord
Der Nationalratswahlkreis Graubünden-Nord war ein Wahlkreis bei Wahlen in den Schweizer Nationalrat. Er bestand von 1848 bis 1902 und umfasste den nördlichen Teil des Kantons Graubünden.
Wahlverfahren
Hierbei handelte es sich um einen Pluralwahlkreis. Dies bedeutet, dass zwar mehrere Sitze zu verteilen waren, jedoch das Majorzwahlrecht zur Anwendung gelangte. Im Sinne der romanischen Mehrheitswahl benötigte ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen, um gewählt zu werden. Zur Verteilung aller Sitze waren unter Umständen mehrere Wahlgänge notwendig. Jeder Wähler hatte so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben waren.
Bezeichnung und Sitzzahl
Graubünden-Nord ist eine inoffizielle geographische Bezeichnung. Im amtlichen Gebrauch üblich war eine über die gesamte Schweiz angewendete fortlaufende Nummerierung, geordnet nach der Reihenfolge der Kantone in der schweizerischen Bundesverfassung. Aufgrund der wechselnden Anzahl im Laufe der Jahre erhielten manche Wahlkreise mehrmals eine neue Nummer. Graubünden-West trug ab 1851 (erstmalige Anwendung eines einheitlichen Bundesgesetzes) die Nummer 34, ab 1863 die Nummer 31, ab 1872 die Nummer 32, ab 1881 die Nummer 33 und ab 1890 die Nummer 35.
Zunächst hatte Graubünden-Nord 1 Sitz, ab 1863 standen 2 Sitze zur Verfügung.
Ausdehnung
Das Gebiet des Wahlkreises wurde am 21. Dezember 1850 mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes» erstmals verbindlich festgelegt, wobei man den bereits 1848 von der Graubündner Kantonsregierung geschaffenen 3. Wahlkreis unverändert übernahm.[1] Er umfasste:
- im Bezirk Albula den Kreis Belfort
- den Bezirk Oberlandquart
- im Bezirk Plessur die Kreise Churwalden und Schanfigg
- den Bezirk Unterlandquart
Zu einer Gebietsvergrösserung kam es mit dem «Nachtragsgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath» vom 23. Juli 1863, als Teile des aufgelösten Wahlkreises Graubünden-Mitte sowie von Graubünden-Ost an Graubünden-Nord abgetreten wurden.[2] Der Wahlkreis Graubünden-Nord umfasste fortan:
- im Bezirk Albula die Kreise Alvaschein, Belfort und Surses
- im Bezirk Imboden den Kreis Rhäzüns
- den Bezirk Oberlandquart
- den Bezirk Plessur
- den Bezirk Unterlandquart
1902 wurden die drei Graubündner Wahlkreise zum heute noch bestehenden Nationalratswahlkreis Graubünden zusammengelegt, in welchem seit 1919 das Proporzwahlrecht gilt.
Nationalräte
- G = Gesamterneuerungswahl
- E = Ersatzwahl bei Vakanzen
- K = Komplimentswahl eines amtierenden Bundesrates
- B = Ergänzungswahl für einen Bundesrat
Quelle
- Erich Gruner: Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat 1848–1919. Band 3. Francke Verlag, Bern 1978, ISBN 3-7720-1445-3.
Einzelnachweise
- Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes (vom 21. Dezember 1850). (PDF, 676 kB) In: Bundesblatt Nr. 61 vom 28. Dezember 1850. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 1. November 2014.
- Nachtragsgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath. (PDF, 1,0 MB) In: Bundesblatt Nr. 24 vom 6. Juni 1863. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 1. November 2014.