Munizipalität Hamm
Die Munizipalität Hamm entstand 1808 im Zuge der Verwaltungsreform im Großherzogtum Berg auf Gemeindeebene. An der Verwaltungsspitze der Munizipalität Hamm stand der Maire Johann Friedrich Christian Spener, dem zwei Beigeordnete assistierten. Als Beratungsgremium fungierte der Munizipalrat.
Der Munizipalrat der Gemeinde Hamm war das kommunale Beratungsgremium, das bei der Neuorganisation der Kommunalverfassung im Großherzogtum Berg eingeführt wurde. In Hamm wurden die Mitglieder 1808 ernannt. Sie hatten lediglich beratende Funktion. An der Verwaltungsspitze stand – nach französischem Vorbild – der Maire, dem zwei Beigeordnete assistierten. Bei der Wiedereingliederung Hamms in das Königreich Preußen blieb die bergische Kommunalverfassung bestehen, aus dem Munizipalrat wurde lediglich der Gemeinderat. Dessen Mitglieder waren weiterhin – meist auf Lebenszeit – ernannt. Erst nachdem am 30. Dezember 1834 der Westfälische Provinziallandtag die Einführung der Revidierten Städteordnung angekündigt hatte, fanden in Hamm 1835 erstmals Wahlen zum Gemeinderat statt.
Literatur
- Thomas Vormbaum: Autonomie, Zentralismus und Selbstverwaltung. Die westfälische Kommunalverfassung und ihre Anwendung in Hamm vom Ausgang der altpreußischen Zeit bis zur Einführung der Revidierten Städteordnung (1700-1835). In: Herbert Zink (Hrsg.): 750 Jahre Stadt Hamm. Hamm 1976, S. 255–292.
- Friedrich Johannes Wienstein: Hammer Bürgermeister in Nöten. In Paris 1812 wegen Preußen-Kundgebung angeschwärzt. In: Westfälischer Anzeiger und Kurier vom 17. Mai 1961.