Motorsägenschein
Ein Motorsägenschein (auch Kettensägenschein) ist ein inhaltlich in den einzelnen deutschen Bundesländern nicht genau definierter Qualifizierungsnachweis für private Selbstwerber[1] von Brennholz und gewerbliche Nutzer von Motorsägen. Mindestanforderungen an den Lehrgang werden von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern festgelegt.
Nachweis
Ob ein solcher Nachweis gefordert wird, hängt vom Waldeigentümer ab. Im Staatsforst wird er in der Regel gefordert. In nach dem Waldzertifizierungssystem PEFC zertifizierten Forsten wird er ab 2013 von privaten Selbstwerbern generell gefordert. Bei gewerblich Tätigen wird die Sachkunde hingegen vorausgesetzt.[2]
Lehrgangsinhalt
Der Lehrinhalt ist deutschlandweit nicht einheitlich aufgebaut. So wird unterschieden, ob der Anwender die Motorsäge nur für die Brennholzbeschaffung braucht, oder ob der Anwender als Waldbesitzer Arbeiten in größerem Umfang ausführt und entsprechend mehr Kenntnisse benötigt. Der Lehrgang kann acht oder sechzehn Unterrichtsstunden umfassen. Die Lehrinhalte im Einzelnen sind:
- Unfallverhütungsvorschriften nach den Richtlinien der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
- Persönliche Schutzkleidung
- Sicherheitsausstattung der Motorsäge
- Leistungsklasse Betriebsstoffe
- Vorschriften der LGB (Sicherheitsregeln, Sonderkraftstoffregelung, Gesundheitsschutz)
- Kette schärfen in Theorie und Praxis
- Wartung und Pflege der Motorsäge
- Einfache Schneidübung im Wald
- Fällungsübung (nur beim zweitägigen Kurs; für die Bearbeitung liegenden Holzes durch Selbstwerber nicht vorgeschrieben)
Bei Feuerwehren und gewerblichen Anwendern wie Garten- und Landschaftsbauern ist der Schulungsumfang größer, da hier auch Holz unter Spannung geschnitten wird. So verlangt die Gartenbau-Berufsgenossenschaft einen 5-tägigen Motorsägenkurs.
Im Kurs werden der sichere Umgang mit der Motorsäge sowie Aufbau und Funktion der Persönlichen Schutzausrüstung (insbesondere Forsthelm und Schnittschutzhose) erläutert.
Staatliche Motorsägekurse
In Bayern führt die staatliche Forstverwaltung pro Jahr 1000 bis 1200 unentgeltliche Motorsägekurse durch. Dies wurde vom Bayerischen Obersten Rechnungshof 2016 beanstandet. Motorsägekurse seien zwar sinnvoll, die Durchführung aber keine staatliche Aufgabe, zumindest müssten kostendeckende Teilnehmerbeiträge erhoben werden.[3]
Das europäische Motorsägenzertifikat (ECC)
Um es Forstarbeitern zu ermöglichen in anderen EU-Ländern zu arbeiten gibt es seit 2012 das Europäische Motorsägenzertifikat von Efesc.[4] Das Zertifikat ist in der gesamten EU gültig und gleich aufgebaut. Inhalt:
- ECS Modul 1: Technische Grundlagen, Motorsägenwartung, Einschneide-techniken: Dieses Modul definiert die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten für Motorsägenführende. Es beinhaltet die Gefährdungen und Belastungen bei der Motorsägenarbeit; Persönliche Schutzausrüstung, Schnitttechniken beim Entasten und Einschneiden aber auch den Gebrauch von Vorlieferhilfen.
- ECS Modul 2: Grundlagen der Schwachholzaufarbeitung: Fällung und Aufarbeitung von Schwachholz, Schnitttechniken bei Vor- und Rückhängern; sicherer Umgang mit hängen gebliebenen Bäumen; Entasten und Einschneiden.
- ECS Modul 3: Fällen und Aufarbeiten von mittelstarkem und starkem Holz: Fäll- und Aufarbeitungstechniken, Sicherheitsfälltechnik, Entastungtechniken; Einsatz von Winden.
- ECS Modul 4: Geworfenes und gebrochenes Holz, Windwurfaufarbeitung: Gefährdungsbeurteilung; Einschneidetechniken; Umgang mit Wurzeltellern; Fälltechniken bei Bäumen mit gebrochenen Kronen; Windeneinsatz im Windwurf
Weblinks
- Motorsägen-Führerschein (MP3; 4,21 MB) Podcast von Forstcast.net vom 31. Januar 2012
- Europäisches Motorsägenzertifikat
Einzelnachweise
- Hinweise für die Selbstwerbung von Holz (pdf; 82 kB) Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). 16. Mai 2006. Archiviert vom Original am 17. Oktober 2013. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Abgerufen am 16. Oktober 2013.
- PEFC-Standards für Deutschland (pdf; 158 kB)
- Bayerischer Oberster Rechnungshof: Jahresbericht 2016, TNr. 42
- http://www.kwf-online.de/index.php/wissenstransfer/waldarbeit/114-efesc-european-forestry-and-environmental-skills-council