Militaire Inlichtingen- en Veiligheidsdienst

Der Militaire Inlichtingen- e​n Veiligheidsdienst (MIVD; deutsch Militärischer Nachrichten- u​nd Sicherheitsdienst) i​st der niederländische Militärnachrichtendienst, d​er dem Verteidigungsministerium untersteht u​nd die Sicherheit d​er Streitkräfte untersucht s​owie militärische Informationen a​us dem Ausland sammelt.

Niederlande Militaire Inlichtingen- en Veiligheidsdienst
 MIVD 
Staatliche Ebene Nationale Ebene
Stellung der Behörde Militärnachrichtendienst
Aufsichts­behörde(n) Ministerie van Defensie (Verteidigungsministerium)
Bestehen seit 2002
Entstanden aus Militaire Inlichtingendienst (MID)
Hauptsitz Den Haag
Behördenleitung Onno Eichelsheim
Mitarbeiter 1.000
Website www.defensie.nl

Der MIVD entstand 2002 a​us dem ehemaligen Militaire Inlichtingendienst (MID; deutsch Militärischer Nachrichtendienst) u​nd hat seinen Sitz i​n Den Haag. Das zivile Pendant d​es MIVD i​st der Algemene Inlichtingen- e​n Veiligheidsdienst (AIVD).

Gesetzliche Aufgaben

Der MIVD operiert a​uf Basis d​es Gesetzes über d​ie Nachrichten- u​nd Sicherheitsdienste a​us dem Jahr 2017 u​nd hat sieben gesetzliche Aufgaben, d​ie nach d​en in Artikel 10 Absatz 2 dieses Gesetzes genannten Buchstaben aufgeführt werden:

  • A-Aufgabe: die Durchführung von Ermittlungen zum militärischen Potenzial anderer Länder für den richtigen Aufbau und zweckmäßigen Einsatz der niederländischen Streitkräfte sowie zu Faktoren, die die Durchsetzung und Förderung der internationalen Rechtsordnung beeinflussen oder beeinflussen können, sofern die Streitkräfte daran beteiligt sind oder voraussichtlich daran beteiligt sein können;
  • B-Aufgabe: die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen nach Kandidaten für vertrauensvolle Funktionen beim Verteidigungsministerium und den Streitkräften sowie für deren Zulieferer;
  • C-Aufgabe: die Beschaffung von Informationen zur Verhinderung von Aktivitäten, die auf die Beeinträchtigung der Sicherheit oder der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte abzielen, zur Förderung des korrekten Ablaufs der Mobilmachung und des Zusammenziehens der Streitkräfte sowie zur ungestörten Vorbereitung und zum ungestörten Einsatz der Streitkräfte im Rahmen der Durchsetzung und Förderung der internationalen Rechtsordnung;
  • D-Aufgabe: die Förderung von Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit und Einsatzbereitschaft der Streitkräfte einschließlich Maßnahmen zum Schutz von Informationen über die Streitkräfte, die der Geheimhaltung unterliegen;
  • E-Aufgabe: die Durchführung von Ermittlungen zu anderen Ländern in Bezug auf militärisch relevante Themen;
  • F-Aufgabe: die Erstellung von Bedrohungsanalysen zu Personen, Diensten und Objekten von militärischem Interesse;
  • G-Aufgabe: die an verschiedenen Bedingungen geknüpfte Bereitstellung von Daten, die dem Dienst über bestimmte Personen oder Einrichtungen von militärischem Interesse bekannt sind.
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