Menschlicher Schutzschild
Als menschlichen Schutzschild bezeichnet man das absichtliche Platzieren von Nichtkombattanten innerhalb, in der Nähe oder vor einem militärischen Ziel, um den Gegner so von einem Angriff abzuhalten.[1] Die Verwendung menschlicher Schutzschilde ist nach den Genfer Konventionen illegal.
Hintergrund
Menschliche Schutzschilde werden zum Schutz einsatzbereiter Waffen und Waffenlager eingesetzt.[2] Sie gelten als besonders grausame Art der Kriegführung, da Zivilisten und allgemein Nichtkombattanten einem sehr hohen Risiko ausgesetzt werden. Teilweise wird hierbei auch expliziter Zwang angewendet. So ist es vorgekommen, dass Menschen angekettet wurden. Die Angreifer werden vor die Wahl gestellt, entweder Unschuldige umzubringen oder von einem Angriff auf das militärische Ziel abzusehen – mit den möglichen (militärischen) Folgen.[3]
Literatur
- Glenda Lockwood, Christopher Mowbray: Mein Kind, ein menschlicher Schutzschild. Luebbe, Bergisch Gladbach 1991, ISBN 3-404-61227-2.
- Thomas Darnstädt: Da gilt Kriegsrecht. In: Der Spiegel. Nr. 40, 2009 (online).
Weblinks
- Menschlicher Schutzschild verhindert Luftangriff. Welt Online, 19. November 2006, abgerufen am 24. Mai 2013.
Einzelnachweise
- Vgl. für den Rückzug der deutschen Truppen in der Sowjetunion während des Zweiten Weltkriegs: Kathrin Janka, Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“: Geraubte Leben. Zwangsarbeiter berichten. Böhlau Verlag, Köln/Weimar 2008, ISBN 978-3-412-20092-3, S. 247
- Gregoria Palomo Suárez: Kindersoldaten und Völkerstrafrecht. Die Strafbarkeit der Rekrutierung und Verwendung von Kindersoldaten nach Völkerrecht. BWV Verlag, Berlin 2009, ISBN 978-3-8305-1651-4, S. 221.
- Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (Hrsg.:) Internationale Politik. Band 61, 2006, Ausgaben 5–8, S. 30, ISSN 0014-2476.