Mengensteuer
Nach der geläufigen Terminologie unterscheidet man Mengensteuern (Englisch: quantity taxes) und Wertsteuern (ad valorem-Steuern; Englisch: value taxes).
Eine Mengensteuer (Absatzsteuer) ist eine Steuer, die pro ge- oder verkaufter Mengeneinheit erhoben wird, d. h., dass für jede gekaufte Mengeneinheit eines Gutes ein bestimmter Betrag an die Finanzbehörde zu zahlen ist. Mengensteuern knüpfen an Bemessungsgrundlagen wie Stück, Liter oder Kilogramm an und es sind Tarife von Währungseinheiten pro Stück, pro Liter oder pro Kilogramm vorgesehen. Mengensteuern sind historisch älter als Wertsteuern, weil sie auf Seiten der Finanzverwaltung nur die Fähigkeit des Zählens voraussetzen, während Wertsteuern Lese- oder Rechenfertigkeiten erfordern.
Eine Mengensteuer von Euro wird also auf den Produzentenpreis aufgeschlagen, so dass sich ein Konsumentenpreis von ergibt. Mengensteuern sind in der Regel Steuern auf den Verbrauch und Aufwand.
Mengensteuern haben den Nachteil, dass sie nicht mit der inflationsbedingten Rate der Geldgrößen mitwachsen wie es bei den Wertsteuern der Fall ist. Um die Inflationsrate auszugleichen sind also Steuererhöhungen notwendig, die von der Politik schwer zu vermitteln sind. Deswegen degenerieren die meisten Mengensteuern im Gefolge von Inflation und realem Wachstum zu Bagatellsteuern und wurden abgeschafft.
Beispiel
Es bezeichne den Nettopreis, die gehandelte Menge, den Mengensteuersatz sowie den Wertsteuersatz; dann gilt
- für das Steueraufkommen durch eine Wertsteuer: ;
- für das Steueraufkommen durch eine Mengensteuer hingegen:
Steigt , z. B. durch Inflation, so steigt auch im gleichen Verhältnis; hingegen bleibt unverändert. Zur Inflationsanpassung müsste folglich erhöht werden, d. h. eine Steuererhöhung vorgenommen werden.