Maisonette
Mit Maisonette (vom frz. maisonnette, „kleines Haus“, „Häuschen“) wird im Deutschen eine Wohnung bezeichnet, bei der die Wohnung zusammenhängend in mindestens zwei Geschossen eines Gebäudes angeordnet ist.[1] Die Maisonettewohnung kann sich sowohl in unteren als auch in oberen Geschossen eines Gebäudes befinden, meist umfasst sie jedoch das Dach- und das darunterliegende Geschoss. Ist das obere Geschoss wie eine Galerie aufgebaut, wird auch von einer Galeriewohnung gesprochen.
Während in einem Wohngebäude mit mehreren Wohnungen an den Treppenraum hohe brandschutztechnische Forderungen (z. B. an die Wände und Türen) gestellt werden, kann die Treppe zwischen den Wohnräumen einer Maisonette frei in der Wohnung stehen. Auch die Decken werden brandschutztechnisch anders betrachtet als zwischen Wohnungen, da die Maisonette-Wohnung als eine Nutzungseinheit betrachtet wird. Deswegen müssen in Deutschland bei Maisonettewohnungen ab einer bestimmten Größe oberhalb des Erdgeschosses beide Geschosse an das Treppenhaus angeschlossen werden (Rettungswege nach § 33 Musterbauordnung). Da es sich zumeist um größere Wohnungen mit einem gewissen Prestigecharakter handelt, sind oft auch die Mietpreise höher. Wie bei einer normalen Wohnung im Dachstuhl gibt es auch bei der Maisonette-Wohnung Dachschrägen, die den Nutzraum einschränken können.
Weblinks
Einzelnachweise
- Maisonette, Maisonnette, die. Duden, abgerufen am 31. Oktober 2020.