Liste der Bodendenkmäler in Stein (Mittelfranken)

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der mittelfränkischen Gemeinde Stein zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler der Gemeinde Stein

Bodendenkmäler in der Gemarkung Oberasbach

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Oberasbach
Oberasbach
(Standort)
Freilandstation des Mesolithikums sowie untertägige Teile der Wallensteinschen Befestigungsanlagen der frühen Neuzeit. D-5-6531-0069[1] BW
Oberasbach
Oberasbach
(Standort)
Teilstück der Wallensteinschen Lagerbefestigung von 1632 mit flankierenden Werken. D-5-6531-0195[2] BW

Bodendenkmäler in der Gemarkung Stein

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Stein
(Standort)
Siedlung der späten Bronzezeit. D-5-6531-0199[3] BW
Stein
(Standort)
Teilbereich der Wallensteinschen Lagerbefestigung von 1632. D-5-6531-0200[4] BW
Stein
(Standort)
Siedlung der Bronzezeit. D-5-6532-0006[5] BW
Stein
(Standort)
Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-5-6631-0063[6] BW

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Baudenkmäler in Stein (Mittelfranken) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. BLfD Denkmaldatenbank D-5-6531-0069. BayLfD, abgerufen am 17. Juli 2021.
  2. BLfD Denkmaldatenbank D-5-6531-0195. BayLfD, abgerufen am 17. Juli 2021.
  3. BLfD Denkmaldatenbank D-5-6531-0199. BayLfD, abgerufen am 17. Juli 2021.
  4. BLfD Denkmaldatenbank D-5-6531-0200. BayLfD, abgerufen am 17. Juli 2021.
  5. BLfD Denkmaldatenbank D-5-6532-0006. BayLfD, abgerufen am 17. Juli 2021.
  6. BLfD Denkmaldatenbank D-5-6631-0063. BayLfD, abgerufen am 17. Juli 2021.
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