Liste der Bodendenkmäler in Cadolzburg

Auf dieser Seite s​ind die Bodendenkmäler i​n der mittelfränkischen Gemeinde Cadolzburg zusammengestellt. Diese Tabelle i​st eine Teilliste d​er Liste d​er Bodendenkmäler i​n Bayern. Grundlage i​st die Bayerische Denkmalliste, d​ie auf Basis d​es Bayerischen Denkmalschutzgesetzes v​om 1. Oktober 1973 erstmals erstellt w​urde und seither d​urch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen n​icht die rechtsverbindliche Auskunft d​er Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Bodendenkmäler in Cadolzburg

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung oder jagdliche Anlage D-5-6530-0001 BW
(Standort) Burgstall des Mittelalters. D-5-6530-0003 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-5-6530-0009 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-5-6530-0011 BW
(Standort) Archäologische Befunde im Bereich des abgegangenen frühneuzeitlichen Schlosses D-5-6530-0092 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Evang.-Luth. Filialkirche D-5-6530-0095 BW
(Standort) Burgstall des Mittelalters. D-5-6530-0141 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Evang.-Luth. Kirche D-5-6530-0142 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Cadolzburg. D-5-6531-0026 BW
(Standort) Freilandstation des Mesolithikums, Siedlung des Neolithikums. D-5-6531-0027 BW
(Standort) Reihengräberfeld des frühen Mittelalters. D-5-6531-0030 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-5-6531-0033 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-5-6531-0034 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-5-6531-0035 BW
(Standort) Freilandstation des Mesolithikums. D-5-6531-0038 BW
(Standort) Freilandstation des Mesolithikums. D-5-6531-0039 BW
(Standort) Bestattungsplatz vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung sowie Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeit D-5-6531-0042 BW
(Standort) Freilandstation des Mesolithikums. D-5-6531-0043 BW
(Standort) Freilandstation des Mesolithikums. D-5-6531-0045 BW
(Standort) Burgstall des Mittelalters sowie mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde D-5-6531-0109 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-5-6531-0142 BW
(Standort) Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Teile der abgegangenen Kapelle D-5-6531-0144 BW
(Standort) Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Evang.-Luth. Kirche D-5-6531-0155 BW
(Standort) Archäologische Befunde im Bereich der frühneuzeitlichen Friedhofskirche D-5-6531-0156 BW
() Untertägige Teile der spätmittelalterliche Marktbefestigung von Cadolzburg. D-5-6531-0157
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der befestigten Marktsiedlung D-5-6531-0158 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-5-6531-0161 BW

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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