Liste der Bodendenkmäler in Opfenbach

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Opfenbach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Opfenbach

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Gemeindegebiet;
von Gemeindegrenze in Biesenberg über Opfenbach
bis Gemeindegrenze an der Ruhlandsmühle
(Standort)
Römerstraße Kempten–Bregenz→Straße der römischen Kaiserzeit D-7-8325-0001[1]
Mellatz
Lourdeskapelle
(Standort)
Burgus Mellatz→Burgus der römischen Kaiserzeit
Kapelle steht auf den Fundamenten eines römischen Wachturms
im Mittelpunkt des Burgus
D-7-8325-0002[2]
weitere Bilder
Heimen
„In der Leite“
(Standort)
Burgstall Heimen→Mittelalterlicher Burgstall D-7-8325-0003[3] BW
Heimen
Waldflur „Tannenfels“
(Standort)
Burgstall Tannenfels→Mittelalterlicher Burgstall D-7-8325-0004[4] BW
Opfenbach
Kirchplatz
(Standort)
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Pfarrkirche D-7-8325-0005[5]

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Baudenkmäler in Opfenbach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Römerstraße: Abschnitt D-7-8325-0001 im Bayernatlas
  2. Burgus Mellatz im Denkmalatlas Bayern
  3. Burgstall Heimen im Denkmalatlas Bayern
  4. Burgstall Tannenfels im Denkmalatlas Bayern
  5. Pfarrkirche St. Nikolaus in Opfenbach im Denkmalatlas Bayern
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