Liste der Bodendenkmäler in Konzell

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der niederbayerischen Gemeinde Konzell zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Konzell

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Burgstall des hohen Mittelalters. D-2-6842-0001 BW
(Standort) Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Sixtus in Gallner. D-2-6942-0016
(Standort) Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Siedlungsteile im Bereich der Einöde Gallner. D-2-6942-0017 BW
(Standort) Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des Schlosses von Gossersdorf samt Schlossbrauerei und deren Vorgängerbauten. D-2-6942-0019
(Standort) Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Stephan in Gossersdorf und deren Vorgängerbauten sowie Bestattungen im Kircheninnenraum. D-2-6942-0020
Kirchplatz 1
(Standort)
Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Martin in Konzell und deren Vorgängerbauten sowie im Bereich des Friedhofs. D-2-6942-0030
weitere Bilder
(Standort) Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Teile der ehemaligen katholischen Filialkirche St. Ursula in Rettenbach. D-2-6942-0035 BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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