Liste der Bodendenkmäler in Kasendorf

Auf dieser Seite s​ind die Bodendenkmäler i​n der oberfränkischen Gemeinde Kasendorf zusammengestellt. Diese Tabelle i​st eine Teilliste d​er Liste d​er Bodendenkmäler i​n Bayern. Grundlage i​st die Bayerische Denkmalliste, d​ie auf Basis d​es Bayerischen Denkmalschutzgesetzes v​om 1. Oktober 1973 erstmals erstellt w​urde und seither d​urch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen n​icht die rechtsverbindliche Auskunft d​er Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Bodendenkmäler in Kasendorf

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
() Hallstattzeitliches Gräberfeld. D-4-5933-0002
() Freilandstation des Mesolithikums und Turmhügel des Mittelalters. D-4-5933-0003
() Siedlung der Urnenfelderzeit und der Hallstattzeit. D-4-5933-0006
() Siedlung der Urnenfelderzeit, der Hallstattzeit sowie des Mittelalters. D-4-5933-0007
() Bronzezeitlicher Grabhügel. D-4-5933-0011
() Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-4-5933-0015
() Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-4-5933-0017
() Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-4-5933-0018
() Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-4-5933-0020
() Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-4-5933-0021
() Reihengräberfeld karolingisch-ottonischer Zeitstellung. D-4-5933-0149
() Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-4-5933-0150
() Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-4-5933-0151
() Untertägige Teile der mittelalterlichen bis frühneuzeitlichen Pfarrkirche St. Kilian in Azendorf, Fundamente mittelalterlicher Vorgängerbauten, Körpergräber des Mittelalters und der Neuzeit sowie untertägige Teile der frühneuzeitlichen Kirchhofbefestigung. D-4-5933-0155
() Mühlsteinbruch des Mittelalters. D-4-5934-0019
() Freilandstation des Mesolithikums und Siedlung des Neolithikums. D-4-5934-0033
() Grabhügelfeld vorgeschichtlicher Zeitstellung mit Bestattungen der Hallstattzeit. D-4-5934-0036
() Späturnenfelderzeitliche Höhensiedlung, befestigte Höhensiedlung der späten Hallstatt- und frühen Latènezeit, karolingisch-ottonische Ringwallanlage und mittelalterlicher Burgstall auf dem Turmberg in Kasendorf. D-4-5934-0037
() Mittelalterlicher Turmhügel. D-4-5934-0038
() Gräberfeld und Siedlungsbefunde der Urnenfelderzeit. D-4-5934-0044
() Grabhügelfeld vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-4-5934-0045
() Siedlung der Hallstattzeit. D-4-5934-0046
() Siedlung der Frühlatènezeit. D-4-5934-0047
() Mittelalterliche Wüstung. D-4-5934-0048
() Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-4-5934-0053
() Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-4-5934-0054
() Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-4-5934-0055
() Untertägige Teile der spätmittelalterlichen bis frühneuzeitlichen Pfarrkirche St. Johannes in Kasendorf, Fundamente mittelalterlicher Vorgängerbauten sowie Körpergräber des Mittelalters und der Neuzeit. D-4-5934-0066
() Untertägige Teile der spätmittelalterlichen bis neuzeitlichen Pfarrkirche St. Maria in Peesten, Fundamente mittelalterlicher Vorgängerbauten sowie Körpergräber des Mittelalters und der Neuzeit. D-4-5934-0075
() Hohlweg des Mittelalters als Teilstück der „Hohen Straße“. D-4-5934-0144
() Hohlweg vermutlich des Mittelalters. D-4-5934-0145
() Abschnittsbefestigung des frühen und hohen Mittelalters mit vorgelagertem Graben. D-4-5934-0147
() Pingenfeld vermutlich des Mittelalters und der frühen Neuzeit. D-4-5934-0149
() Siedlung der Urnenfelderzeit und vermutlich der Hallstattzeit. D-4-5934-0150

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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