Liste der Bodendenkmäler in Herrieden

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der mittelfränkischen Gemeinde Herrieden zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Herrieden

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
() Mittelalterlicher Burgstall „Schwedenschanze“. D-5-6728-0024
() Freilandstation des Spätpaläolithikums, Freilandstation des Mesolithikums, Siedlung D-5-6728-0026
() Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Altstadt von Herrieden. D-5-6728-0028
() Freilandstation des Mesolithikums. D-5-6728-0032
() Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-5-6728-0033
() Mittelalterlicher Burgstall. D-5-6728-0036
() Mittelalterlicher Burgstall. D-5-6728-0037
() Freilandstation des Mesolithikums. D-5-6728-0038
() Freilandstation des Mesolithikums und Siedlung des Neolithikums. D-5-6728-0040
() Freilandstation des Mesolithikums. D-5-6728-0041
() Freilandstation des Mesolithikums. D-5-6728-0042
() Siedlung der Steinzeiten. D-5-6728-0044
() Siedlung der Steinzeiten. D-5-6728-0047
() Freilandstation des Mesolithikums. D-5-6728-0048
() Freilandstation des Mesolithikums. D-5-6728-0049
() Siedlung der Steinzeiten. D-5-6728-0050
() Brücke des Mittelalters. D-5-6728-0051
() Freilandstation des Mesolithikums. D-5-6728-0056
() Freilandstation des Mesolithikums. D-5-6728-0057
() Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Nebenkirche St. Martin D-5-6728-0085
() Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-5-6728-0090
() Mittelalterliche Vorgängerbauten der bestehenden ehemaligen Stiftskirche St. Veit D-5-6728-0091
() Freilandstation des Mesolithikums. D-5-6728-0099
() Freilandstation des Mesolithikums. D-5-6728-0100
() Siedlung der Späthallstattzeit und der Frühlatènezeit. D-5-6728-0101
() Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Nebenkirche D-5-6728-0102
() Mittelalterliche Stadtbefestigung von Herrieden. D-5-6728-0103
() Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Vorstadt von Herrieden. D-5-6728-0104
() Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Pfarrkirche St. Jakob D-5-6728-0106
() Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Ortskapelle D-5-6728-0108
() Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Pfarrkirche St. Veit D-5-6728-0110
() Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Siechkapelle „Maria Hilf“ D-5-6728-0112
() Grabhügel der Hallstattzeit, Bestattungsplatz der Latènezeit. D-5-6729-0032
() Mittelalterlicher Turmhügel „Dicklburg“. D-5-6729-0033
() Siedlung der Steinzeiten. D-5-6729-0034
() Siedlung der Steinzeiten. D-5-6729-0035
() Siedlung der Steinzeiten. D-5-6729-0037
() Freilandstation des Mesolithikums und Siedlung des Neolithikums. D-5-6729-0038
() Mittelalterliche Kirchenwüstung St. Salvator. D-5-6729-0039
() Siedlung des Neolithikums. D-5-6729-0040
() Freilandstation des Mesolithikums. D-5-6729-0124
() Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des ehemaligen Schlosses. D-5-6729-0125
() Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Pfarrkirche D-5-6729-0129

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Baudenkmäler in Herrieden – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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