Liste der Bodendenkmäler in Hepberg

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Hepberg zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Hepberg

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Hepberg
(Standort)
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Filialkirche St. Oswald in Hepberg. D-1-7134-0150[1]
weitere Bilder
Hepberg
(Standort)
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des ehem. Schlosses von Hepberg. D-1-7134-0151[2] BW
Hepberg
(Standort)
Straße der römischen Kaiserzeit. D-1-7134-0153[3] BW
Lenting
(Standort)
Straße der römischen Kaiserzeit. D-1-7134-0304[4] BW
Lenting
(Standort)
Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7134-0305[5] BW
Hepberg
(Standort)
Siedlung des hohen und späten Mittelalters sowie der frühen Neuzeit. D-1-7134-0426[6] BW
Hepberg
(Standort)
Befestigung der späten Neuzeit (Teil der Landesfestung Ingolstadt Infanterie-Untertreteraum). D-1-7134-0442[7] BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Hepberg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. BLfD Denkmaldatenbank D-1-7134-0150. BayLfD, abgerufen am 7. April 2021.
  2. BLfD Denkmaldatenbank D-1-7134-0151. BayLfD, abgerufen am 7. April 2021.
  3. BLfD Denkmaldatenbank D-1-7134-0153. BayLfD, abgerufen am 7. April 2021.
  4. BLfD Denkmaldatenbank D-1-7134-0304. BayLfD, abgerufen am 7. April 2021.
  5. BLfD Denkmaldatenbank D-1-7134-0305. BayLfD, abgerufen am 7. April 2021.
  6. BLfD Denkmaldatenbank D-1-7134-0426. BayLfD, abgerufen am 7. April 2021.
  7. BLfD Denkmaldatenbank D-1-7134-0442. BayLfD, abgerufen am 7. April 2021.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.