Liste der Bodendenkmäler in Dachsbach

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der mittelfränkischen Gemeinde Dachsbach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Dachsbach

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-5-6329-0005 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-5-6329-0006 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-5-6329-0007 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der ehem. Wasserburg D-5-6330-0036 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-5-6330-0066 BW
(Standort) Mittelalterlicher Burgstall. D-5-6330-0072 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-5-6330-0073 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-5-6330-0074 BW
() Siedlung der späten Hallstatt- und frühen Latènezeit. D-5-6330-0089
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Evang.-Luth. Pfarrkirche D-5-6330-0126 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Evang.-Luth. Pfarrkirche D-5-6330-0128 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des Alten und Neuen Schlosses D-5-6330-0129 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-5-6330-0170 BW

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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