Liste der Baudenkmäler in Fürth/I
Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Fürth. Grundlage der Liste ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 2]
Liste der Baudenkmäler in Fürth:
Innenstadt[Anm. 1] nach Straßennamen: A · B · C · D · E · F · G · H · I · J · K · L · M · N · O · P · R · S · T · U · V · W · Z Weitere Ortsteile: Atzenhof · Bislohe · Braunsbach · Burgfarrnbach · Dambach · Flexdorf · Kronach · Mannhof · Oberfürberg · Poppenreuth · Ritzmannshof · Ronhof · Sack · Stadeln · Steinach · Unterfarrnbach · Vach |
Dieser Teil der Liste beschreibt die denkmalgeschützten Objekte in der folgenden Fürther Straße:
Isaak-Loewi-Straße
Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Isaak-Loewi-Straße (Standort) |
Ehemalige Neue Infanteriekaserne | Gemeinsam mit der ehemaligen Alten Infanteriekaserne als Sedankaserne bezeichnet, Teil des ehemaligen Kasernenkomplexes in der Südstadt, Teil der ehemaligen William-O.-Darby-Barracks, 1914–16 errichtet. Zu den einzelnen Gebäuden der Gesamtanlage siehe Isaak-Loewi-Straße 1-9 (ungerade Nummern), 11-17 (ungerade Nummern), 19-27 (ungerade Nummern), Liesl-Kießling-Straße 18/20 und Steubenstraße 41/43 | D-5-63-000-1584 | |
Isaak-Loewi-Straße 1-9 (ungerade Nummern); Liesl-Kießling-Straße 16 (Standort) |
Ehemalige Östliche bzw. Zweite Halbbataillonskaserne (Gebäude Nr. 12) der Neuen Infanteriekaserne | Dreiflügeliger, zwei- bis dreigeschossiger Putzbau in Ecklage mit Mansarddach, rustizierten Lisenen, Eckpavillonen mit Mansardwalmdächern, Sandsteinerdgeschoss und mittigem Pavillon mit Mansardwalmdach, Zwerchgiebel und Sandsteinerdgeschoss, südlich anschließend Toreinfahrt, historisierend, um 1914/15, Toreinfahrt bezeichnet „1914/16“, Umbau um 2003 | D-5-63-000-1584 zugehörig | |
Isaak-Loewi-Straße 11-17 (ungerade Nummern) (Standort) |
Ehemalige Wirtschaftsgebäude mit Unteroffiziers- und Mannschaftsspeisesälen (Gebäude Nr. 11) der Neuen Infanteriekaserne | Erdgeschossiger Putzbau auf Sandsteinsockel mit Walmdach, Mittelteil mit Mansardwalmdach, Zwerchgiebel und Uhrturm, historisierend, um 1914/15, Umbau 2007 | D-5-63-000-1584 zugehörig | |
Isaak-Loewi-Straße 19-27 (ungerade Nummern); Steubenstraße 39 (Standort) |
Ehemalige Westliche bzw. Erste Halbbataillonskaserne (Gebäude Nr. 10) der Neuen Infanteriekaserne | Dreiflügeliger, zwei- bis dreigeschossiger Putzbau in Ecklage mit Mansarddach, rustizierten Lisenen, Eckpavillonen mit Mansardwalmdächern, Sandsteinerdgeschoss und mittigem Pavillon mit Mansardwalmdach, Zwerchgiebel und Sandsteinerdgeschoss, südlich anschließend Toreinfahrt, historisierend, um 1914/15, Toreinfahrt bezeichnet „1914/16“, Umbau um 2003 | D-5-63-000-1584 zugehörig |
Anmerkungen
- Innenstadt, einschließlich Espan, Hardhöhe, Nordstadt, Oststadt, Südstadt und Westvorstadt.
- Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.