Lichtbaumart
Eine Lichtbaumart oder Lichtholzart ist eine Bezeichnung für Baumarten, welche entgegen den Schattbaumarten zum Wachsen ein bestimmtes Minimum an Licht benötigen und meist ein sehr schnelles Anfangswachstum vorweisen. Im Rahmen der Bewirtschaftung und Waldpflege müssen Lichtbaumarten eher freigestellt werden. Neben dem Licht sind Wasser und der Bodentyp weitere einschränkende Faktoren. Zu den Lichtbaumgehölzen gehören die Arten der Eichen, Erlen, Lärchen, Pappeln, Kiefern, Weiden und Birken.
Einzelne Arten mit besonderem Lichtbedürfnis sind Hängebirke (Betula pendula), Moorbirke (Betula pubescens), Europäische Lärche (Larix decidua), Bergkiefer (Pinus mugo), Schwarzkiefer (Pinus nigra), Waldkiefer (Pinus sylvestris), Silberpappel (Populus alba), Schwarzpappel (Populus nigra), Espe (Populus tremula), Flaumeiche (Quercus pubescens), Stieleiche (Quercus robur), Weide (Salix alba), Sal-Weide (Salix caprea), Bruch-Weide (Salix fragilis), sowie auch Holzapfel und Wacholder.
Der sogenannte Mindestlichtgenuss liegt bei 1/5 bis 1/10 des Außenlichts und ist notwendig, um noch gedeihen zu können.[1] Das größte Lichtbedürfnis unter den Waldbäumen besitzen die Europäische Lärche und die Hänge-Birke.[2]
Literatur
- Reinhold Erlbeck: Das Kosmos Wald- und Forstlexikon. Kosmos, Stuttgart 1998, ISBN 3-440-07511-7.
Einzelnachweise
- Das Kosmos Wald und Forst Lexikon auf DVD, Stuttgart: Franckh-Kosmos Verlags-GmbH & Co. KG 2006
- O. von Linstow: Bodenanzeigende Pflanzen, 2. Aufl.. Auflage, Preußisch Geologische Landesanstalt, Berlin 1929.