Libben
Der Libben ist eine 20 km² große Bucht zwischen den Inseln Hiddensee und Rügen vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns.[1]
Libben | ||
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Blick von Westen über den Dornbusch und den Bessin von Hiddensee hinweg auf den Libben (Hintergrund: Wittow) | ||
Gewässer | Ostsee | |
Landmasse | Rügen und Hiddensee | |
Geographische Lage | 54° 36′ 5″ N, 13° 10′ 59″ O | |
Fläche | 20 km² |
Ihre Einfahrt liegt zwischen dem Dornbusch von Hiddensee (zwischen Toter Kerl und Enddorn) und der Halbinsel Wittow von Rügen auf Höhe der Ortschaft Dranske. Sie wird nach Westen durch die Halbinsel Bessin und nach Osten sowie Südosten durch die Halbinsel Bug begrenzt. Nach Süden besteht über den Meeresteil Plathe eine Verbindung zum Vitter Bodden. Hierdurch hatte die Bucht eine Bedeutung als Einfallstor für die Fahrt auch größerer Schiffe von der offenen Ostsee nach Stralsund. Durch zunehmende Versandung der Fahrrinne (auch als Libbenrinne bekannt) ging diese Bedeutung zu Beginn der 1920er Jahre verloren, die Lotsenstation Wittower Posthaus auf dem Bug schloss am 1. April 1921.[2]
Die Bucht ist heute ein Fischschonbezirk, in dem ein ganzjähriges Fischereiverbot gilt.[3] Das Befahren der Bucht ist durch Rechtsnormen eingeschränkt.[4]
Einzelnachweise
- Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen: Geographische Namen in den deutschen Küstengewässern, Beiheft zu Blatt 4, Ostmecklenburgische und vorpommersche Küste, Mecklenburger Bucht bis Pommersche Bucht, Rügen, 2. Auflage 2017, Seite 8. Herausgeber: Ständiger Ausschuss für geographische Namen, Landesvermessungsamt Mecklenburg-Vorpommern 2005 (PDF, 1,39 MB). Abgerufen am 21. August 2019.
- Marten Schmidt: Rügens geheime Landzunge – Die Verschlußsache Bug. 3. Auflage, Ch. Links Verlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-86153-482-2, S. 31–32.
- Schonbezirke. Informationen auf der Homepage des Landesamts für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern. Abgerufen am 22. August 2019.
- NPBefVMVK auf den Informationsseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Siehe Punkte 22 und 23 in Anlage II (zu § 4 Abs. 1 und 2). Abgerufen am 22. August 2019.