Landesdefension

Die Landesdefension war zu Beginn der frühen Neuzeit im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation das von den einzelnen Landesherren zur Verteidigung des Territoriums aufgebotene bürgerliche und bäuerliche Militär (vgl. auch Miliz, Wehrbauern). Üblicherweise wurde ein qualifizierter Teil der Untertanen militärisch ausgebildet und eingeübt, um machtpolitisch eingesetzte Söldnerheere und die damit verbundenen Belästigungen abwehren zu können.[1] Im Gegensatz zum stehenden Heer wurde die Landesdefension in der Regel nicht für offensive militärische Zwecke eingesetzt.

Beispiele

  • Das Landlibell Maximilians I. von 1511 für Tirol legte im Einvernehmen mit den Tiroler Landständen fest, dass die Stände zur Verteidigung des Landes Kriegsdienste zu leisten hatten. Das Aufgebot und der Landsturm mussten im Gegenzug aber nur innerhalb der Landesgrenzen Tirols diesen Dienst leisten.

Teilweise waren die Landesdefensionen auch eigenständig aktiv:

In der Tradition der Landesdefensionen Bayerns bzw. Tirols stehen die Gebirgsschützen und die Tiroler Schützen.

Literatur

  • Helmut Schnitter: Volk und Landesdefension: Volksaufgebote, Defensionswerke, Landmilizen in den deutschen Territorien vom 15. bis zum 18. Jahrhundert. Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 1977.
  • Winfried Schulze: Die deutschen Landesdefensionen im 16. und 17. Jahrhundert. S. 129–149 (PDF, 1,9 MB).

Einzelnachweise

  1. Schulze, S. 129 und 132.
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