Landesamt für soziale Dienste
Das Landesamt für soziale Dienste (LAsD S-H) ist eine obere Landesbehörde des Landes Schleswig-Holstein. Es ist 1998 nach Umstrukturierung[3] aus den Versorgungsämtern des Bundeslandes hervorgegangen. Sitz der Behörde ist Neumünster, es gibt Standorte in Heide, Kiel, Lübeck und Schleswig.
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein | |
---|---|
Staatliche Ebene | Land |
Stellung | Obere Landesbehörde |
Aufsichtsbehörde | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein |
Gründung | 1998 |
Hauptsitz | Neumünster, Schleswig-Holstein |
Behördenleitung | James-Herbert Lundszien[1], Direktor |
Bedienstete | etwa 360 |
Haushaltsvolumen | etwa 287 Millionen Euro[2] |
Netzauftritt | www.schleswig-holstein.de/LASD/ |
Organisation
Zum Landesamt gehören etwa 360 Mitarbeiter. Die Behörde ist dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein zugeordnet.
Aufgaben
Zu den Aufgabenbereichen zählen u. a.
- die Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts
- die Zahlung des Elterngeldes (bis Dezember 2006 Bundeserziehungsgeld) und des Kita-Geldes[4]
- Feststellung von Art und Ausmaß der Behinderungen im Sinne des Schwerbehindertenrechts
- Leistungsgewährung für Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz
- Überwachung von Betrieben und Institutionen, die am Verkehr mit Arzneimitteln teilnehmen (Arzneimittelrecht)
- Überwachung der Sicherheit beim Inverkehrbringen von Medizinprodukten
- Durchführung von Prüfungen und Erteilung von Berufserlaubnissen bestimmter Heilberufe und Gesundheitsfachberufe
- die Anmeldung als Prostituierte/r nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)[5]
Weblinks
Einzelnachweise
- Medieninformation: Einführung des neuen Direktors des Landesamtes für soziale Dienste Schleswig-Holstein. Abgerufen am 23. Juli 2015.
- Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein, Organisation. Abgerufen am 27. August 2018.
- Landesverordnung über die Errichtung des Landesamtes für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein (LAsDVO) vom 9. Dezember 1997
- Kita-Geld: Finanzielle Entlastung für Familien. Abgerufen am 27. August 2018.
- Prostituiertenschutzgesetz - Zuständigkeitsverordnung (ProstSchG-ZustVO) vom 06.07.2017
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.