Kurkarte
Eine Kurkarte ist ein in der Regel mit laufenden Nummern, mit Tagesstempeln oder mit sonstigen Merkmalen versehener, aus bedrucktem Papier oder Karton hergestellter, bezahlter Zugangsberechtigungsausweis für ein bestimmtes Kurgebiet innerhalb eines Kurorts, welcher seinem jeweiligen rechtmäßigen Inhaber den Zutritt gestattet oder Vergünstigungen ermöglicht. Die hierfür im Allgemeinen zu entrichtende Gebühr wird als Kurtaxe bezeichnet. Im 21. Jahrhundert bürgerte sich zunehmend der Begriff Gästekarte ein.
Funktionen der Kurkarte
Eine Kurkarte berechtigt den Kurkarteninhaber auch zur Teilnahme an einer ansonsten zugangsbeschränkten Veranstaltung, zum Beispiel einem Kurkonzert oder zum Besuch bewachter Badestrände. Kurkarten haben daher eine kontrollierende und begrenzende Funktion und setzen ein grundlegendes Prinzip, das der Kompartimentierung, um.
Moderne Kurkarten besitzen oft weitere technische Merkmale, beispielsweise einen Magnetstreifen, einen integrierten Chip oder einen maschinenlesbaren Strichcode, um den technischen Lesevorgang zu beschleunigen. Sie werden über moderne E-Ticket-Verfahren, inzwischen auch mit Hilfe des Internets hergestellt, verkauft und verbreitet. Einige Open-Source-Projekte arbeiten daran.
Servicecard, Kartenpflicht und Problematik einer Zwangsabgabe
Um generell alle Besucher eines Kurgebietes der Pflicht zum Erwerb einer Kurkarte zu unterwerfen, arbeitet beispielsweise das niedersächsische Nordseeheilbad Norderney seit 1998 mit der die Inselbesucher befördernden Reederei Norden-Frisia zusammen. Mit dem Erwerb eines Fährtickets muss jeder Inselbesucher – unabhängig von der Inanspruchnahme der Kureinrichtungen – die so genannte Servicecard (vormals Kurkarte) erwerben, ohne deren Bezahlung er die Insel nicht wieder verlassen kann. Die üblicherweise hoheitliche Aufgabe, die Entrichtung einer öffentlich-rechtlichen Abgabe wie der Kurtaxe zu kontrollieren, wurde hier auf einen privaten Träger übertragen und gleichzeitig eine für deutsche Kurorte bislang nicht bekannte Zwangsabgabe definiert.[1] An der schleswig-holsteinischen Ostseeküste gibt es in 18 Orten die "ostseecard", die als Kurkarte dient und neben vielen regionalen Vergünstigungen und Rabatten auch kostenlosen Strandzugang bei den kurtaxepflichtigen Stränden und teilweise Preisnachlass bei der Nutzung des ÖPNV bietet.
Kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs
In mehreren Ferienregionen und Orten gewähren Kurkarten die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Hierbei wird ein Teil des Kurbeitrages als Ausgleich für entgangene Fahrgeldeinnahmen verwendet.
Flächendeckende Konzepte dieser Art in Deutschland sind das KONUS im Schwarzwald, die AlbCard auf der Schwäbischen Alb, das GUTi im Nationalpark Bayerischer Wald, die VHB-Gästekarte am Bodensee, die Sauerland-Card und ab 2011 die Gästekarte im Landkreis Cochem-Zell.
In Österreich existiert mit der Neusiedler See Card und der Lechtal Aktiv Card ähnliche Konzepte.
Daneben existieren in vielen Orten einzelne kostenlose touristisch ausgerichtete Buslinien.
Siehe auch
Einzelnachweise und Quellenangaben
- Anja Pape: Von der Karte zum Code. 25. Januar 2017. Abgerufen am 21. September 2021.